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Click und Meet wieder möglich
von Landkreis Leipzig
Nachdem im Landkreis Leipzig an drei Tagen in Folge der Inzidenzwert von 150 unterschritten wurde, ist ab sofort die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig.
Voraussetzungen:
Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen
Der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, muss erhoben werden.
Bitte beachten: Gefordert wird ein Testnachweis eines Testzentrums oder der Test wird direkt vor Ort vorgenommen. Die selbst ausgefüllten Nachweise sind nach einer Neuregelung des Bundes nicht mehr gültig.