Polizeibericht für Belgern-Schildau und Umgebung
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen eines Raubdeliktes aufgenommen. Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt oder den unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 zu melden. (bw) Einbruch in Wurstfabrik - PM vom 19.08.2024
Belgern-Schildau
16.08.2024, 20:00 Uhr bis 18.08.2024, 08:30 Uhr
Durch Aufhebeln eines Fensters verschafften sich Unbekannte Zugang zum Gebäude einer Fleisch- und Wurstwarenfabrik. Sie durchsuchten und verwüsteten mehrere Räume, die zum Teil ebenfalls aufgebrochen wurden. Anschließend wurden Türen, Schränke und andere Gegenstände mit einem Feuerlöscher besprüht. Des Weiteren brachen sie zwei Tresore auf. Ob etwas aus ihnen gestohlen wurde, war zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme noch nicht klar. Stehl- und Sachschäden sind daher noch nicht vollends beziffert. Es wird wegen eines Diebstahls im besonders schweren Fall ermittelt. Kriminaltechniker sicherten Spuren am Tatort. (cg)
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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Landkreis Nordsachsen - PM vom 04.08.2024
Zschepplin, Delitzsch, Belgern-Schildau
03.08.2024/04.08.02024
Während der Streife (gegen 2:30 Uhr) stellten zwei Polizisten des Reviers Eilenburg mehrere Schriftzüge an einer Bushaltestelle in einem Ortsteil der Gemeinde Zschepplin fest, die teilweise polizeikritischen Inhaltes waren und nationalsozialistische verfassungswidrige Symbole beinhaltenten. Die Schriftzüge waren mit weißer und roter Farbe aufgebracht worden und zum Teil über 1, 5 Meter groß. Die Beseitigung wurde veranlasst. In Delitzsch konnte nach einem Hinweis ein Tatverdächtiger (40, deutsch) durch Bereitschaftspolizisten gestellt werden, der am späten Samstagabend, kurz vor Mitternacht, eine verfassungsfeindliche Parole lautstark in der Öffentlichkeit rief. Kurz zuvor, gegen 22:30 Uhr wurde durch eine Streife des Torgauer Polizeireviers ein nationalsozialistisches Symbol im Bereich Belgern-Schildau festgestellt. Es wurde mittels silberner Farbe auf einen Zigarettenautomaten aufgebracht. In allen drei Fällen ermittelt der Staatsschutz wegen Verstoßes gegen § 86a StGB, teilweise in Tateinheit mit Sachbeschädigung.
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