Polizeibericht für Tagebau ?Vereinigtes Schleenhain? und Umgebung

Strafrecht als Aktionsplattform ? Was nun Polizei? - PM vom 08.08.2019

Tagebau ?Vereinigtes Schleenhain?

aktuell

Am 6. August 2019 berichtete die Pressestelle unter der Überschrift Bagger ?besetzt? über zehn Personen, welche sich aufgrund ökologisch-moralischer Überzeugung und unter Lebensgefahr zu strafrechtlich relevantem Verhalten legitimiert sehen. Weil sich die als Klimaaktivisten anschließend sehr passiv zeigten, war die Polizei in Wahrnehmung ihrer neutralen Rolle zum Handeln gezwungen. Bis in die späten Abendstunden band dies nicht unerhebliche Ressourcen an Zeit und Personal, insbesondere, da die Personen sich der Identitätsfeststellung verweigerten und versuchten, Maßnahmen des Erkennungsdienstes zu unterlaufen. Zwei von ihnen mussten letztlich sogar dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, welcher Haftbefehle in Vollzug setzte. Während daraufhin ein junger Mann doch noch seinen Namen sowie Wohnort preisgab und umgehend auf freien Fuß kam, blieb der zweite Jungerwachsene bei seinem Schweigen und trat gestern den Weg zur Justizvollzugsanstalt an. Mancher sieht darin eine Art Märtyrertum, anderen fehlt wiederum schlicht das bekennende B, nachdem A gesagt wurde. Dies hat die Polizei aber ebenso nicht zu bewerten, wie die klimapolitische Debatte dahinter. Wegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung muss sie jedoch einschreiten, wenn Veranstaltungs- und Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit, Positionsaustausch, Protestgeschehen, Streitkultur oder Ergebnisfindung den Boden von Recht und Gesetz verlassen oder sobald sich Menschen sehenden Auges, aus Leichtsinn bzw. aus Unwissen, Gefahren für Leib und Leben aussetzen. Sie wird mithin auch in den nächsten Nächten und Tagen reagieren müssen, wenn fortgesetzt bergbaurechtlich gesperrte Bereiche ausgekundschaftet oder betreten, wenn Umzäunungen angegriffen oder Erdwälle sowie Verbots-/Hinweisschilder ignoriert und wenn ungesicherte Abbruchkanten hinabgerutscht, starkstrombetriebene Gerätschaften erklommen oder Fördereinrichtungen sabotiert werden. Einzig hierin liegt der Auftrag der Polizei. Sie bezieht folglich keine Meinungsposition, sucht keine Konfrontation/Eskalation und ist weder Handlanger noch ein zusätzliche Aufmerksamkeit versprechender Gegner. Dazu bekennt sich die Polizeidirektion Leipzig als einsatzführende Dienststelle ausdrücklich. Da Kommunikation abermals zentraler Bestandteil der Einsatzbewältigung ist, richtet sich der Appell an die (teils sehr jungen) Teilnehmer im Protestgeschehen, dass es im Tagebaugelände abseits der strafrechtlichen Relevanz nicht um ein Räuber-und-Gendarm-Spiel geht, sondern dass hier weitgehend unsichtbare und dennoch ganz konkrete Gefahren lauern, denen sich gegebenenfalls auch Polizisten und Rettungskräfte aussetzen müssten. Eine plötzlich ins Rutschen geratende Böschungskante birgt beispielsweise leider das Risiko, nicht allein dem individuellen Protestruf ein Ende zu setzen. (Loe)


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