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Schaf an der Weißen Elster gerissen

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 21.05.2019

Am 21.05. wurde an der Weißen Elster bei Zwenkau ein gerissenes Schaf gefunden. Derzeit kann der Wolf als Verursacher (vorbehaltlich weiterer Untersuchungen) nicht ausgeschlossen werden. Um die Tierhalter zu unterstützen, werden durch Wölfe hervorgerufene Schäden an Nutztieren im Freistaat Sachsen finanziell ausgeglichen. Grundlage hierfür ist die Nutztierrissbegutachtung, welche durch einen amtlich beauftragten Nutztierrissgutachter durchgeführt wird. Diese ist für Tierhalter kostenfrei. Zuständig hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises (Tel.: 03437 984-1901). Die Meldung des Schadens muss durch den Tierhalter zeitnah innerhalb von 24 Stunden an das Landratsamt erfolgen. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes, an Wochenenden oder Feiertagen, kann der Kontakt zu den Rissgutachtern auch über die Rettungsleitstelle des Landkreises Leipzig hergestellt werden.   Schadensausgleich wird an Tierhalter bereits gezahlt, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, die zumutbaren Vorkehrungen zum Mindestschutz für die Nutztiere getroffen und die allgemeinen Grundsätze zur Hütesicherheit eingehalten wurden. Für Schaf- und Ziegenhaltung bedeutet dies: durchgängig mindestens 90 cm hohe, stromführende Elektrozäune (Euronetze oder 5 -Litzenzäune, mind. 2000 Volt) oder mind. 120 cm hohe, feste Koppeln aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material, mit festem Bodenabschluss (Spanndraht), die aufgrund ihrer Bauart ein Durchschlüpfen von Wölfen verhindern. Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde in Sachsen, gibt es für diese Nutztierarten derzeit keinen definierten Mindestschutz. Die Zahlung von Schadensaus-gleich ist also nicht an die Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen gebunden. Beim Bau von Weidezäunen sollte allerdings die gute fachliche Praxis in der Weidetierhaltung Beachtung finden. Möchten Rinder- oder Pferdehalter ihre Koppel sicherer gestalten, ist ein stromführender Litzenzaun, bestehend aus 5 Litzen (Litzenhöhe: 20, 40, 60, 90, 120 cm), empfehlenswert. Das Umweltamt weist darauf hin, dass die empfohlenen Schutzmaßnahmen auch in den Gebieten umgesetzt werden sollten, in welchen bislang noch keine Übergriffe auf Nutztiere zu vermelden waren.    
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