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Allgemeinverfügung für Veranstaltungen
von Stadt Colditz am 13.03.2020Der Landrat hat eine Allgemeinverfügung erlassen und damit Veranstaltungen von über 1000 Personen untersagt. Für Veranstaltungen unterhalb dieser Aufgreifschwelle gelten besondere Meldepflichten. Die Meldepflicht betrifft ALLE Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 200 bis 1000 Personen; diese müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn angemeldet werden. Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die bis einschließlich 18. März durchgeführt werden sollen, sind sofort anzuzeigen. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Meldungen auf https://www.landkreisleipzig.de/