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Verbot von Großveranstaltungen im Landkreis Leipzig
von Landkreis Leipzig
Ab dem 16.03.2020 sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Großveranstaltungen auf dem Gebiet des Landkreises Leipzig verboten und die Teilnahme daran untersagt
Veranstaltungen mit über 200 bis maximal 1.000 Teilnehmenden sind durch die Veranstalterin bzw. den Veranstalter schriftlich unter Nutzung des unter www.landkreisleipzig.de eingestellten Bogens zur Selbsteinschätzung mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem
Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna oder elektronisch an sekretariatgsa@lk-l.de oder hygiene@lk-l.de
anzuzeigen.
Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die bis einschließlich 18. März 2020 durchgeführt werden sollen, sind sofort anzuzeigen.
Im Dokument Download finden Sie die Allgemeinverfügung nach § 28 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie einen Bogen zur Selbsteinschätzung mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen
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