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Allgemeinverfügung: Schließung von Einrichtungen/Verbot von Veranstaltungen
von Landkreis Leipzig am 18.03.2020
Im Dokument-Download finden Sie die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaflichen Zusammenhalt zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 18.03.2020. Dieses tritt am 19.03.2020 um Null Uhr in Kraft.
Die wesentlichen Punkte wurden bereits gestern bekannt gegeben. Ergänzend folgten heute weitere Hinweise:
Untersagt sind auch der Betrieb von Spielhallen und Prostitutionsstätten.
Nagelstudios und Kosmetiksalons sind keine Friseurbetriebe und daher geschlossen zu halten.
Liefer- und Abholservice meint ausschließlich solche für Gaststätten und Nahrungsmittel. Lieferdienste für Blumen o.ä. sind daher geschlossen zu halten.
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