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Grundsätzlich sind alle Geschäfte geschlossen zu halten

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 19.03.2020

Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige und FreiberuflerSchließung der Geschäfte: Es gelten strenge Regeln.  Grundsatz ist, dass alle Geschäfte geschlossen zu halten sind. Die Ausnahmen, betreffen nur die benannten Bereiche. Diese sind abschließend, und dürfen nicht durch den Hinweis auf die Dienstleistung in diesen Geschäften aufgeweicht werden. Liefer- und Abholservice meint ausschließlich solche für Gaststätten und Nahrungsmittel. Lieferdienste für Blumen o.ä. sind daher geschlossen zu halten. Die Staatsregierung arbeitet im Krisenstab mit Hochdruck an der Klarstellung. Für die Kosmetiksalons und Nagelstudios wurden dazu bereits Aussagen getroffen, diese bleiben geschlossen. Analog dazu wird dies auch für Tattoo-Studios, Massagesalons und ähnliche Branchen gelten. Bitte orientieren Sie sich am Sinn und Zweck der Allgemeinverfügung: Die Orte, an denen es zur Begegnung von Menschen kommt, sollen auf das notwendigste reduziert werden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, informieren wir. Im Dokument-Download finden Sie die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaflichen Zusammenhalt zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 18.03.2020. Dieses tritt am 19.03.2020 um Null Uhr in Kraft Unterstützung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern Informationen zu Förderinstrumenten mit denen der Freistaat Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Sachsen unterstützt, die von den Folgen des Corona-Virus wirtschaftlich betroffen sind, finden Sie hier  https://www.smwa.sachsen.de/4358.htm  Informationen der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld im Dokument Download  
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