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Landratsamt nur beschränkt zugänglich

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 21.03.2020

Zur Eindämmung des Corona-Virus telefonische Anmeldung bei allen Anliegen dringend notwendigFahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde Das Straßenverkehrsamt ist derzeit nur beschränkt zugänglich. Wir sind bemüht Ihren Anliegen dennoch nachzukommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch unter der 03433 - 241 2001 an das Straßenverkehrsamt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 24.03.2020 der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung und zur Kfz-Zulassungsbehörde nur noch für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet wird. Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge. In der Kfz-Zulassungsbehörde werden die nachstehenden Vorgänge nicht mehr zur Bearbeitung angenommen: externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden) Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen Erteilung Kurzzeitkennzeichen an Antragsteller mit Wohnsitz / Firmensitz außerhalb des Landkreis Leipzig Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen; Technikänderungen) Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme: Abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten Ihre Gültigkeit zunächst bis zum 20.04.2020) Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde) Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 20.04.2020 erstreckt) Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 20.04.2020 erstreckt) Ausstellung von Ersatzdokumenten Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten Für die Terminvereinbarung mit dem Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten nutzen Sie bitte die Telefonnummer 03433 - 241 3701 Fahrverbote:  Führerscheinabgaben aufgrund eines durch Bußgeldbescheid angeordneten Fahrverbotes werfen Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens und einer Rückrufnummer in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Landratsamtes neben Haus 4 ein. Keine Führerscheinabgabe sogenannter "Fremdführerscheine" D. h. die Entgegennahme von Führerscheinen aufgrund Fahrverbot einer anderen Behörde erfolgt derzeit nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die für die Verwahrung zuständige Bußgeldbehörde. Telefon für Rückfragen 03433 241 - 3779 Zur Eindämmung des Corona-Virus ist eine telefonische Anmeldung bei allen Ämtern des Landkreises zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie die Ihnen bekannten Rufnummern bzw. den Behördenwegweiser für zur Kontaktaufnahme. Diese Regelung ist zunächst auf den 30.04.2020 befristet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin für Sie da und bedanken sich für Ihr Verständnis. (Veröffentlicht: 19.03.2020; Letzte Änderung 23.03.2020)