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Corona-Virus: Aktuell 123 bestätigte Fälle (Stand 03.04.2020 um 11 Uhr)

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 03.04.2020

Aktuell gibt 123 (+ 3 zum Vortag) bestätigte Infektionsfälle im Landkreis Leipzig. Sechs infizierte Personen werden derzeit stationär im Krankenhaus behandelt und befinden sich dort in einem Quarantänebereich. Diese Personen zählen zur Risikogruppe. In häuslicher Quarantäne befinden sich aktuell noch 112 Personen. Die Einhaltung der Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt kontrolliert. Im Dokument Download finden Sie Zahl der infizierten und der in Quarantäne befindlichen Personen auch für die Städte und Gemeinden. Während der geringen Fallzahlen wurden die Aufteilung nicht veröffentlicht. Dies sollte verhindern, dass Einzelpersonen erkennbar sind, auch wegen der für uns nicht absehbaren sozialen Folgen. Wie sind die Zahlen zu deuten? Diese Liste zur Verteilung der Corona-Fälle im Landkreis Leipzig, stellt nur dar, was im Moment bekannt ist. Eine "Null" bei einer Kommune bedeutet keine infizierten Personen bekannt sind. Es wird fortlaufend gezählt, in der Zahl der infizierten Fälle sind auch jene enthalten, die wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten. In den Kommunen, die mehrere Fälle aufweisen, gibt es keine großen Zusammenhänge. Es sind jeweils eigene Infektionen, es gibt daher aktuell keinen Infektionsherd. In Bezug auf die Corona-Krise kursieren derzeit viele Gerüchte. Bitte vertrauen Sie nur seriösen Quellen und Medien. Teilen Sie keine fragwürdigen Inhalte. Vor Spekulationen sind auch Sie selbst und ihre Angehörigen nicht gefeit. Schützen Sie sich auch "digital"! Bitte halten Sie sich an die geltenden Regeln Mittlerweile wurden auch die für drei wesentlichen und häufigen Verstöße die dazugehörigen Regelsätze bzw. Bußgelder festgelegt. Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund. Bußgeld: 150 Euro Verstoß gegen Besuchsverbot Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen angegebenen Personenzahl Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro - je nach Einrichtungsgröße Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch eine Arbeitgeberbescheinigung, ein Betriebs- oder Dienstausweis oder durch Personaldokumente erfolgen. Die Polizei und die Ordnungsbehörden sollen mit Augenmaß kontrollieren aber auch konsequent. Allgemeines Hausärzte entscheiden über Tests: Sollte ein Verdacht auf eine Coronavirusinfektion bestehen, melden Sie sich bei Ihrem Hausarzt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an und leisten den dortigen Weisungen Folge. Die Hausärzte können die Patienen in den begründeten Verdachtsfällen seit dem 25.03. in eine Anlaufpraxis nach Wurzen überweisen, wenn die Abstriche nicht in der Hausarztpraxis selbst erfolgen kann. Diese Anlaufpraxis ist nur für Personen, die hierfür einen Überweisungsschein vorweisen. Dort erfolgt nur ein Abstrich, keine Behandlung! Es werden nur die Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet. Dies sind nur die Personen, die Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber aufweisen und innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet waren oder in dieser Zeit direkten Kontakt zu bestätigten Erkrankten hatten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) erklärt dazu: Eine Labordiagnose sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden zur Klärung der Ursache. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man nicht doch noch krank werden kann. Zudem würden damit die Laborkapazitäten unnötig belastet. (Stand: 20.03.2020) Auf der Seite des RKI finden Sie auch eine Steckbrief der Coronavirus-Erkrankung in dem die Übertragungswege und die Krankheitsverläufe mit den demografischen Einflüssen beschrieben werden. Bei Fragen zur Infektionen mit dem Virus, zu Gesundheit und Hygiene nutzen Sie bitte das Bürgertelefon 03437-984 5566 (wochentags von 8 - 18 Uhr) oder senden eine Mail an hygiene@lk-l.de Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/ https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html
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