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Neues aus der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 02.06.2020

Das Straßenverkehrs am informiert: Das Straßenverkehrsamt ist derzeit nur beschränkt und grundsätzlich nur für den Antragsteller mit Mund-Nasen-Bedeckung und ohne Begleitperson zugänglich. Dennoch möchten wir Ihren Anliegen bestmöglich nachkommen. Ab dem 03.06.2020 gelten folgende Zugangsbestimmungen: Der Zugang zur Fahrerlaubnisbehörde ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Zur Einhaltung der Mindestsicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern wird maximal fünf Personen gleichzeitig der Zugang gewährt. Diese ziehen am Wartemarkenautomat eine Marke und werden entsprechend der Reihenfolge abgearbeitet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter der 03433-241 2050 (Borna) und unter der 03437-984 2051 (Grimma) an uns. Der Zugang zur Kfz-Zulassungsbehörde ist am Dienstag und Donnerstag nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Onlineportal unter: www.landkreisleipzig.de à Behördenwegweiser à Kfz-Online möglich. Der Zutritt ist nur erlaubt, wenn die Bestätigung der Terminvergabe (entweder als Ausdruck oder als digitale Version) dem Sicherheitspersonal am Eingang vorgelegt wird. Montags, mittwochs und freitags haben Kunden mit Termin sowie Autohäuser und Zulassungsdienste Vorrang. Maximal wird 5 Personen (Grimma) bzw. 8 Personen (Borna) ohne Termin gleichzeitig der Zugang gewährt, die dann Wartemarken am Automaten ziehen und entsprechend der Reihenfolge abgearbeitet werden. Autohändler und Zulassungsdienste können wie bisher die Vorgänge auch ohne Termin übergeben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch unter der 03433-241 2005 (Borna) und unter der 03437-984 2016 (Grimma) an uns. Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich bitte unter der 03433-241 2001 an uns.