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Informationen zur Corona-Testpflicht des Bundes

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 10.08.2020

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab 8. August nach der Einreise auf das Corona-Virus testen lassen. Diese Testpflicht hat der Bundesgesundheitsminister mittlerweile angeordnet. Alternativ können Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis vorlegen, dass bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist. Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise sind die Corona-Tests kostenlos. In Sachsen können sich Rückkehrer in den Testcentern an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle sowie bei Hausärzten kostenlos testen lassen. Weiterhin gilt: Jeder, der nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten im Ausland können sich ebenfalls an den beiden Flughäfen oder bei Hausärzten freiwillig kostenlos innerhalb von 72 Stunden testen lassen. Das sieht die Testverordnung des Bundes vor. Planungen zum Aufbau weiterer Testmöglichkeiten in Sachsen laufen. Die sächsische Quarantäne-Verordnung behält ihre Gültigkeit. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten direkt nach der Ankunft in Quarantäne begeben. Auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses sind sie verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Die Gesundheitsämter können diese Personen bis zu 14 Tage nach Einreise der Beobachtung unterwerfen. Bitte beachten Sie unsere aktualisierten Hinweise für Einreisende nach Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html Die ständig aktualisierte Liste des Robert Koch-Instituts zu den Risikogebieten finden Sie hier: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete