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Einreisen und Reise-Rückkehr - Informationen zur Corona-Testpflicht

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 14.08.2020

(Stand 14.08.2020)Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich seit 8. August nach der Einreise auf das Corona-Virus testen lassen. Alternativ können Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis vorlegen, das bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist. Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise sind die Corona-Tests kostenlos. In Sachsen können sich Rückkehrer in den Testcentern an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle sowie bei Hausärzten kostenlos testen lassen. Reiserückkehrer aus dem Ausland können sich nun auch kostenlos auf das Coronavirus an Autobahnen in Sachsen testen lassen. Jeweils ein Testcenter an der A4 bei Görlitz (Fahrtrichtung Dresden, Parkplatz "An der Neiße") und an der A17 bei Bad Gottleuba (Fahrtrichtung Dresden, Parkplatz "Am Heidenholz") haben den Betrieb aufgenommen. Es handelt sich um mobile Testcenter, keine "Drive-In-Stationen". Sie sind täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Das Gesundheitsministerium hat für die Testcenter Verträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen und dem Malteser Hilfsdienst geschlossen. Testen lassen kann sich jeder, der aus dem Ausland einreist - aus Risiko- und Nicht-Risikogebieten. Das Angebot ist innerhalb von 72 Stunden nach Einreise kostenlos. Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt eine Testpflicht. Sie können sich kostenlos auch beim Hausarzt oder bei den Testcentern an den Flughäfen oder Autobahnen testen lassen oder ein negatives Testergebnis vorlegen, dass bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist. Die Kosten für die Tests übernimmt gemäß der Verordnung des Bundes der Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den Kosten der Infrastruktur der Testcenter. Die sächsische Quarantäne-Verordnung behält ihre Gültigkeit. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten direkt nach der Ankunft in Quarantäne begeben. Auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses sind sie verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Die Gesundheitsämter können diese Personen bis zu 14 Tage nach Einreise der Beobachtung unterwerfen. Bitte beachten Sie die aktualisierten Hinweise für Einreisende nach Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html Die ständig aktualisierte Liste des Robert Koch-Instituts zu den Risikogebieten finden Sie hier: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete