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Neue Checkliste zur Erarbeitung von Hygienekonzepten

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 18.08.2020

Konzerte, Volksfeste und viele weitere Veranstaltungen dürfen in Sachsen stattfinden - unter der Bedingung, dass ein  Hygienekonzept erarbeitet wird und bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Um die Planung und Durchführung von Veranstaltung zu vereinfachen, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig eine Checkliste mit Informationen zum Hygiene- und Infektionsschutz  zusammengestellt,  Folgende Bereiche müssen ein Konzept einreichen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen: Tagungs- und Kongresszentren, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Musikclubs (ohne Tanz), Zirkusse Freibäder, Hallenbäder, Thermen, Saunen, soweit es sich nicht um Beherbergungsbetriebe, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen mit Mitgliedern (z. B. Fitnessstudios) handelt Sportwettkämpfe mit Publikum (ausgenommen ist der Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl bis 50 Personen) Volksfeste und Jahrmärkte, Messen sowie Freizeit-und Vergnügungsparks. Alle anderen Bereiche sind von der Genehmigungspflicht befreit und müssen die eigenen Hygieneregelungen nicht vorab einreichen, allerdings im Falle einer Kontrolle in schriftlicher Form vorzeigen können.  
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