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Neue Checkliste zur Erarbeitung von Hygienekonzepten
von Landkreis Leipzig am 18.08.2020
Konzerte, Volksfeste und viele weitere Veranstaltungen dürfen in Sachsen stattfinden - unter der Bedingung, dass ein Hygienekonzept erarbeitet wird und bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Um die Planung und Durchführung von Veranstaltung zu vereinfachen, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig eine Checkliste mit Informationen zum Hygiene- und Infektionsschutz zusammengestellt,
Folgende Bereiche müssen ein Konzept einreichen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen:
Tagungs- und Kongresszentren, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Musikclubs (ohne Tanz), Zirkusse
Freibäder, Hallenbäder, Thermen, Saunen, soweit es sich nicht um Beherbergungsbetriebe, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen mit Mitgliedern (z. B. Fitnessstudios) handelt
Sportwettkämpfe mit Publikum (ausgenommen ist der Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl bis 50 Personen)
Volksfeste und Jahrmärkte,
Messen sowie
Freizeit-und Vergnügungsparks.
Alle anderen Bereiche sind von der Genehmigungspflicht befreit und müssen die eigenen Hygieneregelungen nicht vorab einreichen, allerdings im Falle einer Kontrolle in schriftlicher Form vorzeigen können.
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