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Fortbildung zur Hygiene (z.B. Friseurhandwerk, Kosmetik, Tätowierung, Heilkunde u.ä.)
von Landkreis Leipzig
Das Gesundheitsamt informiert
Anbieter von Tätigkeiten der nichtärztlichen Heilkunde einschließlich der Akupunktur, insbesondere bei Tätigkeiten am Menschen beim Friseurhandwerk, der Kosmetik, der Maniküre und Pediküre, des Ohrlochstechens, des Tätowierens und des Piercings müssen einen Sachkundenachweis erbringen.
Am 15. und 16. Mai 2017 findet in der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen eine Fortbildung zum Erwerb der Sachkenntnisse gemäß § 2 der SächsHygVO statt.
Hintergrund
Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die Sächsische Hygiene-Verordnung erlassen (SächsHygVO). Die o.g. Fortbildungsveranstaltung dient zum Erwerb von Sachkenntnissen gemäß § 2 der SächsHygVO.
Nähere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie im Gesundheitsamt.
Ansprechpartner: Frau Krelke, Tel. 03437/984-2422 oder grit.krelke@lk-l.de