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06.03.2017 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Wildvogel-Geflügelpest in Grimma:
von Stadt Colditz
Verlängerung der Laufzeiten der Restriktionsgebiete Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig erlässt an Halter von Vögeln in vorangegangener Allgemeinverfügung genannten Sperrgebiet und genannten Beobachtungsgebiet, Halter von Hunden und Katzen mit potentiellen Sperrbezirks- und Beobachtungsgebietskontakt sowie an im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Jagdausübungsberechtigte, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 28.02.207 weiterhin gültig ist und die Mindestlaufzeiten am 4.03.2017 erneut beginnen.