Stadt Colditz Informationen

Stadtverwaltung Colditz

Markt 1
04680 Colditz

034381-838-0
034381-838-22
E-Mail senden
Homepage

Colditz LIVE

Kommunales Jobcenter: Höhere Regelsätze ab 1. Januar

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 03.12.2020

Im Ergebnis der aktuellen Lohn- und Preisentwicklungen sowie u.a. einer angepassten Berechnungslogik für Telefonkosten hat der Gesetzgeber die monatlichen Regelsätze des Arbeitslosengeld II ("Alg II") für alle Leistungsbezieher|innen vom Jobcenter ab 1. Januar 2021 erhöht.  Besonders stark profitieren hiervon zum einen Kleinkinder unter 6 Jahren, deren Regelsatz um + 33 € auf 283 € steigt. Zum anderen haben Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren künftig einen um + 45 € höheren Anspruch von 373 €. Der Regelsatz für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren war schon in 2017 besonders erhöht worden, deshalb bleibt deren Leistungssatz mit 309 € jetzt nahezu gleich.  Auch Erwachsene erhalten mehr Arbeitslosengeld II: Alleinstehende und Alleinerziehende bekommen künftig 446 € und damit + 14 € mehr als bislang und für jede|n Partner|in in einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Regelbedarf um je + 12 € auf je neu 401 €.  Kindergeldzahlungen und Unterhaltsvorschüsse gelten weiter als anzurechnendes Einkommen. Dies bedeutet, dass das um + 15 € erhöhte Kindergeld und/oder höhere Unterhaltsvorschüsse sich auf das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld verschieden auswirken.  Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig hat bereits frühzeitig begonnen, die Änderungen in die Bewilligungsbescheide einzuarbeiten und für jede Bedarfsgemeinschaft die ab 1. Januar 2021 ausgezahlte Leistung individuell neu zu berechnen. Zum Ergebnis werden die Leistungsbezieher|innen anschließend mit einem Bescheid per Post informiert. Die Auszahlung der Leistungen für Januar 2021 beinhaltet in jedem Fall die geänderten Werte, auch wenn im Vorfeld kein gesonderter Änderungsbescheid zugeschickt wurde.  Die Regelungen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben zum 1. Januar 2021 übrigens unverändert. Hier steht turnusmäßig zum 1. April 2021 eine Fortschreibung der Richtwerte an, zu denen das Kommunale Jobcenter rechtzeitig und umfassend informieren wird. Eine Übersicht der neuen Regelsätze steht im Dokumentendownload zur Verfügung.
Download Datei