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Ab Pfingstsonntag treten zahlreiche Lockerungen in Kraft

von Stadt Colditz Stadt Colditz am 21.05.2021

Aufgrund der sinkenden Inzidenz treten gemäß der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung ab Pfingstsonntag, 23.05.2021, folgende Lockerungen in Kraft: "Click & Meet" ist weiterhin gestattet. Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Die bisherigen Testpflichten bleiben bestehen. Neben der Abholung und Lieferung von Speisen, kann der Außenbereich von Gastronomiebetrieben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und ggf. tagesaktuellen Test, wenn mehr als zwei als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen, genutzt werden. Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich. Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie Testpflicht stattfinden. Für Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, sind zusätzlich zu den sonstigen Hygieneregelungen eine Kontaktdatenerfassung oder -nachverfolgung einzuführen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Test Öffnen dürfen Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen und Baumärkte. Eheschließungen sind auf max. 20 Teilnehmende beschränkt. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Beteiligten einen tagesaktuellen Test vorweisen und der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten. Im ÖPNV ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbaren Maske zu tragen. Geschäftsinhaber oder Veranstalter sollen überall dort, wo eine Kontakterfassung und -nachverfolgung nach Verordnung erforderlich ist, digitale Systeme, aber insbesondere die Corona-Warn-App, nutzen.