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Corona-Testzentren im Landkreis Leipzig - Stand 24.01.2022

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 24.01.2022

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die dies regelt, ist am 13. November in Kraft getreten. Damit hat jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche - und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Im Landkreis Leipzig sind weiterhin zahlreiche Testzentren registriert. Hinzu kommen viele Ärzte und Apotheken, die ebenfalls Tests anbieten. Eine aktualisierte Liste finden Sie im Dokument Download. Neu in der aktuellen Version: Borsdorf, Teststation im Bildungs- und Technologiezentrum -> neu eröffnet
Grimma, Testzentrum am Bahnhof -> neu eröffnet
Bad Lausick, Testzentrum in der Ballendorfer Straße -> neu eröffnet
Wurzen, Testzentrum in der Dresdener Straße 40 -> neu eröffnet
Wurzen, Testzentrum am Obi-Markt -> vorübergehend geschlossen
Böhlen: Testzentrum Am Ring, > neue Öffnungszeiten
Zwenkau, Markt-Apotheke -> neue Öffnungszeiten Einige Teststellen sind auch sonntags geöffnet oder bieten jetzt auch PCR-Tests an. Dies ist in der angefügten Liste kenntlich gemacht.  Eine Karte mit allen Testzentren ist hier zu finden.  In den Teststellen des Gesundheitsamtes in Borna und Grimma werden nur noch Personen getestet, die im Rahmen eines Infektionsgeschehen einen Termin erhalten haben.   PCR-Testungen für Reisen etc. Das Gesundheitsamt bietet PCR-Testungen als Privatleistung an. Termine können für das Testzentrum in Borna unter 0171 5658984 und für Grimma unter 0170 6323359 vereinbart werden. Der Test kostet etwa 110 Euro, die getestete Person erhält eine Rechnung vom Gesundheitsamt. Pflichten bei positiven Tests Führt ein Schnelltest zu einem positives Ergebnis ist die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet. Zudem muss das Ergebnis über ein PCR-Test beim Hausarzt oder in einem Testzentrum überprüft werden. Die Quarantäne endet wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Weitere Informationen finden Sie im Dokumente Download. Antrag Eröffnung Testzentrum  Wer ein neues Testzentrum eröffnen möchte und die ordnungsgemäße Durchführung der PoC-Tests garantieren kann, kann einen Antrag für die Beauftragung beim Gesundheitsamt stellen. Dazu benötigen Sie die folgenden Unterlagen (diese sind im Downloadbereich zu finden): Antrag Beauftragte Dritte Mindestanforderung an Teststellen Informations- und Datensicherheit von Corona-Testzentren Passen Sie die Öffnungszeiten Ihres Testzentrums an? Dann benutzen Sie bitte folgende Vorlage uns senden Sie diese an gesundheitsamt@lk-l.de Änderungsmitteilung Öffnungszeiten
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