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Erlass zur Impfpflicht für Pflegekräfte soll im Februar vorliegen

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 28.01.2022

Im Dezember 2021 hat der Bundestag eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die auch die Einrichtungen der Altenpflege und weitere Gesundheitseinrichtungen umfasst. Ziel ist es, besonders vulnerable Personengruppen und Einrichtungen zu schützen. Die Bundesländer sind nun aufgefordert, die Umsetzung der Impfpflicht sicherzustellen. Derzeit wird noch zwischen Bund und Ländern beraten, um bundesweit eine möglichst einheitliche Umsetzung zu erreichen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Umsetzung der Impfpflicht in Sachsen.   Gesundheitsministerin Petra Köpping stellte nun klar, dass die Sicherstellung der Versorgung der Menschen - nicht nur in den Alten- und Pflegeeinrichtungen - oberste Priorität habe. Dazu sei die Verständigung über Umsetzungsregelungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Gesundheitsämtern, Verbände und betroffene Einrichtungen Betroffenen notwendig. Zum Schutz der vulnerablen Gruppen soll es hier ein Einvernehmen geben.  Der Erlass soll in der zweiten Februarwoche vorliegt. In Sachsen fallen etwa 300.000 Beschäftigte unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht.  Zu den betroffenen Einrichtungen: In Sachsen gibt es 1.058 stationäre Pflegeeinrichtungen sowie 1.149 Einrichtungen als ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst. Von der Impfpflicht betroffen sind zudem Krankenhäuser, Gesundheitsämter, Wohneinrichtungen und Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Versorgungszentren Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie ambulante Arzt/Zahnarztpraxen sowie Praxen anderer Heilberufe (Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten…) und andere mehr.