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Fehlende Impfung bedeutet nicht automatisch Beschäftigungsverbot
von Landkreis Leipzig am 08.02.2022
Auch im Landkreis Leipzig sorgt die Impfpflicht für die Heil- und Pflegeberufe für große Verunsicherung bei Beschäftigten und Arbeitgebern. Es wird jedoch nicht so sein, dass Ungeimpfte ab dem 16. März nicht mehr weiter beschäftigt werden dürfen.
Das Beschäftigungsverbot ist im Infektionsschutzgesetz vielmehr als "Kann-Bestimmung" geregelt. Das bedeutet, die Betroffenen und Einrichtungen müssen zu ihrer konkreten Situation angehört werden bevor entschieden wird. Wenn z.B. die Versorgungssicherheit in einer Einrichtung nicht gewährleistet werden kann, wird es auch möglich sein, dass die Pflegekräfte unter bestimmten Schutzauflagen weiterarbeiten.
Landrat Henry Graichen: "Es gibt hier keinen Automatismus, das wäre auch fatal. Wir müssen und können auf die jeweilige Situation reagieren. Das Ziel ist aber immer, die Pflege und die medizinische Versorgung sicher zu stellen."
Einen aktuellen Überblick zu dieser kontroversen Diskussion finden Sie in der MDR-Sendung "Fakt ist" vom 07.02.2022.