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Keine 3G-Pflicht mehr im Einzelhandel

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 22.02.2022

Das Kabinett in Dresden hat heute Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten bereits am morgigen Mittwoch, dem 23. Februar 2022, in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. Die Lockerungen auf einen Blick:  Private Zusammenkünfte Keine Teilnehmerbegrenzung, wenn nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich.
Wenn mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person). Beerdigungen und Eheschließungen Die Begrenzung der Teilnehmerzahl entfällt, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss. Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden: Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.  3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)  3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher 2G) Die geänderte Notfall-Verordnung wird in Kürze unter dem folgenden Link veröffentlicht: 
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html Ausblick Wie geht es in den Schulen nach den Ferien weiter? In der ersten Woche nach den Winterferien gelten die bisherigen erhöhten Schutz- und Hygieneregelungen unverändert fort. Ab dem 7. März sollen jedoch die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas nach den Worten von Kultusminister Piwarz "achtsam zurückgefahren werden". Wann wird die nächste Änderung der Notfallverordnung beschlossen? Die aktuellen Lockerungen wurden vor Ablauf der aktuellen Corona-Notfallverordnung beschlossen.  Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, die am 4. März 2022 in Kraft treten soll.