Stadt Colditz Informationen

Stadtverwaltung Colditz

Markt 1
04680 Colditz

034381-838-0
034381-838-22
E-Mail senden
Homepage

Colditz LIVE

Auch in 2023 müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dem Jobcenter vorgelegt werden

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 27.12.2022

Arbeitgeber sind ab 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmende müssen sich dann lediglich noch "krank melden", die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Landkreis Leipzig gilt diese Neuerung allerdings noch nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Krankenschein") im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie im Fall einer Erkrankung weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten können.  Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen die Bescheinigung im Krankheitsfalle weiterhin im Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen. Sollten Sie diese Bescheinigung nicht von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten, fragen Sie bitte bei aktiv danach. Übrigens: ab 2024 ist es geplant, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch durch die Jobcenter elektronisch bei den Krankenkassen abgerufen werden können.