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Jugendschöffen und Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht gesucht

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 10.03.2023

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden im Landkreis Leipzig Jugendschöffen und außerdem Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht gebraucht.  Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken.  Die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht sind mit Streitfällen des öffentlichen Lebens befasst. Die Jugendschöffen und Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht werden Mitte dieses Jahres durch einen Wahlausschuss gewählt - aus Vorschlagslisten, die durch den Jugendhilfeausschuss beziehungsweise den Kreistag aufgestellt werden. Interessierte Einwohner des Landkreises, die ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Rechtsprechung einbringen möchten, können sich ab sofort bewerben beim:  Landkreis Leipzig - Kreistagsbüro Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna kreistagsbuero@lk-l.de Telefon:   +49 (0)3433 241-1014 Bewerbungen für Jugendschöffen reichen Sie bitte bis Freitag, den 21. April 2023 , für Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht bis Freitag, den 19. Mai 2023 ein.  Nähere Informationen sowie die Unterlagen für das Bewerbungsverfahren gibt es online unter www.landkreisleipzig.de/schoeffenwahl. In der Regel werden Schöffen und Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht jährlich für bis zu zwölf Sitzungstage am Gericht eingesetzt. Sie werden für ihren Verdienstausfall entschädigt, notwenige Auslagen bekommen sie zudem erstattet. Jugendschöffe und Ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige werden. Das Gerichtsverfassungsgesetz beziehungsweise die Verwaltungsgerichtsordnung sehen darüber hinaus nur wenige Einschränkungen vor:  Für Jugendschöffen gilt ein Mindestalter von 25 und ein Höchstalter von 70 Jahren. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Neben einem Wohnsitz im Landkreis Leipzig ist darüber hinaus das Bekenntnis zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit Voraussetzung für die Berufung. Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht müssen mindestens 25 Jahre alt sein, es gilt aber kein Höchstalter. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht zu ehrenamtlichen Richtern am Verwaltungsgericht berufen werden.  Weitere Details zu den Kriterien gibt es ebenfalls online unter www.landkreisleipzig.de/schoeffenwahl.