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Beschwerde gegen die Zulassung eines Wahlvorschlages abgewiesen
von Landkreis Leipzig am 19.04.2024
Die Landesdirektion Sachsen hat die Beschwerde einer stellvertretenden Vertrauensperson des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Zulassung der Partei FREIE SACHSEN in den Wahlkreisen 2, 3 und 5 zurückgewiesen.
Für die Landesdirektion Sachsen waren keine Anhaltpunkte ersichtlich, dass Unterstützungsunterschriften zu Unrecht anerkannt wurden. Die Beschwerde wurde daher zurückgewiesen.