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Finanzverwaltung stellt ab 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Städte und Gemeinden ein

von Stadt Colditz Stadt Colditz am 27.02.2026

Finanzverwaltung stellt ab 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Städte und Gemeinden ein Das Landesamt für Steuern und Finanzen hat darüber informiert, dass im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und weiteren Modernisierung der Verwaltung ab dem Jahr 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Städte und Gemeinden eingestellt werden soll. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papier abgeben möchten, erhalten die erforderlichen Vordrucke in den sächsischen Finanzämtern oder können diese im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf sämtliche Steuererklärungen über das Portal ?Mein Elster? zuzugreifen und diese digital zu bearbeiten. Das Landesamt für Steuern und Finanzen bittet darum, Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Städten und Gemeinden nach Steuererklärungsvordrucken erkundigen, auf die genannten Alternativen ggf. durch entsprechende Aushänge o. ä. hinzuweisen.  Quelle: Schreiben des Landesamtes für Steuern und Finanzen vom 17. Februar 2026