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Winterdienst

von Stadt Colditz Stadt Colditz am 23.11.2017

Der nächste Winter steht bevor und wir weisen alle Grundstückseigentümer bzw. dessen Beauftragte darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den am Grundstück entlangführenden Fußweg von Schnee und Eis zu befreien und gegebenenfalls auch zu streuen. Ist kein Fußweg vorhanden, ist die am Grundstück entlangführende Fläche in 1,50 Meter Breite analog zu behandeln. Die gesamten Vorschriften können in der gültigen Straßenreinigungsatzung vom 10. Dezember 2015 auf der Homepage der Stadt Colditz unter Verwaltung/ Satzungen nachgelesen werden. Für die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen ist es unbedingt erforderlich, den Winterdienstfahrzeugen vom städtischen Bauhof, die nötige Mindestdurchfahrtsbreite zu gewähren. Grundsätzlich ist es verboten, Fahrzeuge an engen Straßenstellen zuparken. Zwischen Straßenrand und abgestellten Fahrzeug müssen mindestens 3,00 m Platz vorhanden sein.