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Fortbildung zur Hygiene im Friseurhandwerk, Kosmetik und Tätowierung

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 18.01.2018

Am 23. und 24. April 2018 findet in der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen eine Fortbildung zum Erwerb der Sachkenntnisse gemäß § 2 der SächsHygVO statt. Die Fortbildung ist in erster Linie für Personen, die im Bereich des Friseurhandwerks, der Kosmetik, Maniküre und Pediküre, des Ohrlochstechens, des Tätowierens und des Piercings tätig sind. Hintergrund:  Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die Sächsische Hygiene-Verordnung erlassen (SächsHygVO). Anbieter von Dienstleistungen im Sinne der Sächsischen Hygieneverordnung müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Die o.g. Fortbildungsveranstaltung dient zum Erwerb von Sachkenntnissen gemäß § 2 der SächsHygVO. Nähere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie im Gesundheitsamt, Ansprechpartnerin Frau Krelke, Tel. 03437/984-2422 oder grit.krelke@lk-l.de