Stadt Colditz Informationen

Stadtverwaltung Colditz

Markt 1
04680 Colditz

034381-838-0
034381-838-22
E-Mail senden
Homepage

Colditz LIVE

Ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichtsbarkeit gesucht

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 07.02.2018

Der Landkreis Leipzig hat für die Amtszeit 2019 bis 2023 Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche Richter für den Verwaltungsgerichtsbezirk Leipzig aufzustellen. Die Verwaltungsgerichte sind für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zuständig, sofern diese nicht durch Bundesgesetz ausdrücklich einem anderen Fachgericht zur Entscheidung zugewiesen sind. Die klassischen Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind insbesondere das Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben. Das Verwaltungsgericht hat den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Die Beteiligten werden aufgefordert, ihre Einwendungen und Rechtsauffassungen zu erläutern. Die Behörden legen ihre Akten vor. Wenn Tatsachen klärungsbedürftig sind, kann das Gericht Beweis durch Zeugen, Beteiligtenvernehmung, Urkunden, Sachverständigengutachten Hinweise für ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Leipzig Zur Tätigkeit: Die Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden grundsätzlich in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. An Einzelrichterentscheidungen, Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung oder an Gerichtsbescheiden wirken ehrenamtliche Richter nicht mit. Ehrenamtliche Richter sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen, in ihren Entscheidungen unabhängig und weisungsfrei. Sie haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung dieselben Rechte und dieselbe Verantwortung wie die Berufsrichter. Sie sollen die in ihrem täglichen beruflichen und sozialen Umfeld gewonnenen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen in die Entscheidungsfindung einbringen und so die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter ergänzen. Damit soll die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen erhöht, das Vertrauen in die Rechtspflege gestärkt und das Verständnis für die Tätigkeit der Gerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit gefördert werden. Amtsperiode: Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter dauert fünf Jahre. Voraussetzungen: Voraussetzung für die Übernahme des Amtes eines ehrenamtlichen Richters oder einer ehrenamtlichen Richterin ist nach § 20 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung -  VwGO - zunächst, dass die Bewerber Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) sind, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben sollen (§ 20 Satz 2 VwGO). Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Gerichte gebietet es auch, solche Personen nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern zu berufen, bei denen durch eine Berufung unter Umständen Interessen- und Pflichtenkollisionen entstehen könnten. Dementsprechend können nach § 22 VwGO insbesondere im öffentlichen Dienst Beschäftigte, wie Beamte, Angestellte, Soldaten und Soldaten auf Zeit, nicht zu ehrenamtlichen Richtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit berufen werden. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, Notare, Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen sowie Parlamentsabgeordnete und Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung. Tritt ein solcher Hinderungsgrund erst nach der Wahl zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter ein, ist dies unverzüglich der Präsidentin des Verwaltungsgerichts mitzuteilen, die das Verfahren über die Entbindung vom Richteramt einleitet. Entschädigung: Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für ihre Tätigkeit nicht besoldet. Sie erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Diese umfasst insbesondere den Fahrtkostenersatz, Entschädigung für Aufwand, Ersatz für sonstige Aufwendungen und Entschädigung für Zeitversäumnis. Interessenten für das Amt einer/eines ehrenamtlichen Richterin/Richters richten ihre Bewerbung - möglichst unter Verwendung des beigefügten Formulars - bis zum 29.03.2018 an das Landratsamt Landkreis Leipzig, 04550 Borna, Büro des Kreistages, Herr Thomas Klewe oder Frau Silke Benndorf, Tel.: +493433 241 1013 oder +493433 241 1014, E-Mail: thomas.klewe@lk-l.de oder silke.benndorf@lk-l.de.  Im Dokument Download finden Sie das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste. Weitere Hinweise: Nähere Informationen zur Berufung und zur Rechtsstellung ehrenamtlicher Richter an Verwaltungsgerichten bietet Ihnen die Broschüre "Richterliches Ehrenamt bei den Sächsischen Verwaltungsgerichten" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, welche über folgenden Link abgerufen werden kann: https://www.justiz.sachsen.de/vgl/content/936.htm.
Download Datei