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Die Koordinierungsstelle für Integration im Ausländeramt informiert
von Landkreis Leipzig am 21.06.2018
Für das Antragsjahr 2019 ist vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMGI) und der Bewilligungsbehörde Sächsische Aufbaubank (SAB) vorgesehen, dass die Antragsteller für Teil 1 des Antrages eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Landkreises einholen. Nähere Informationen und alle Formulare stehen auf der Homepage der SAB zum Download bereit.
Die Abgabefrist der Anträge ist der 31.07.2018. Nach Aussage des SMGI müssen die Antragsteller bis zum 17. Juli 2018 ihre Projektanträge beim Landratsamt/Ausländeramt einreichen, damit die Behörde kurzfristig die Stellungnahmen dazu ausfertigen kann.
Aufgrund einer diesjährigen Ausnahmeregelung des SMGI können diese Stellungnahmen bis zum 14. August 2018 durch die Antragsteller bei der SAB nachgereicht werden.
Ihr Ansprechpartner im Ausländeramt:
Herr Jahn
Tel.: 03437/ 984 - 1730
Mail: Marcel.Jahn@lk-l.de