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Einige Unterklassen der Emissionsklasse Euro 6 nicht mehr zulassungsfähig

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 03.09.2018

Zum 1. September haben sich die Voraussetzungen für die Erstzulassung von Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro 6 geändert. Konkret betrifft dies sieben Unterklassen, die im COC-Dokument unter der Nr. 52 die Emissionsschlüsselnummern 36 WO, 36 ZA, 36 ZD, 36 ZJ, 36 AA und 36 BA aufweisen. Auch Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 36 ZG, die für die neueste Emissionsklasse 6 d temp steht, können nach dem 31.08.2018 nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden. Neuzulassungen von Fahrzeugen ab dem 1. September 2018 sind für alle Pkw nur zulässig, wenn zertifizierte WLTP-Messungen für die Fahrzeuge vorliegen und nachgewiesen werden können. Ab dem 1. September 2017 gilt für die Typzulassung neuer Pkw EU-weit das neue Testverfahren "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" (WLTP) in Nachfolge des seit 1992 gültigen NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Die bundesweite Regelung ist bereits seit längerem durch die Medien bekannt gemacht worden. Erfahrungsgemäß machen sich aber nicht alle bei der Anschaffung eines neuen KFZ mit dem Thema vertraut. Daher bittet die Zulassungsstelle des Landratsamtes um Beachtung der neuen Gesetzeslage um Ärger und Enttäuschungen zu vermeiden.