Stadt Colditz Informationen

Stadtverwaltung Colditz

Markt 1
04680 Colditz

034381-838-0
034381-838-22
E-Mail senden
Homepage

Colditz LIVE

Ergebnisse der 51. Sitzung der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 28.09.2018

Landestalsperrenverwaltung stellt Planungen zum Rückbau der Sohlschwelle in Pegau vor In der heutigen Sitzung der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland hat die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) die ersten Ergebnisse der Planung zum Rückbau der historischen Sohlschwelle an der Weißen Elster in Pegau vorgestellt. Die Abstimmung der Vorzugslösung mit den zuständigen Fachbehörden sowie der Stadt Pegau ist im Oktober 2018 vorgesehen. Die Realisierung der Maßnahmen ist unter Berücksichtigung der fischerei- und naturschutzrechtlichen Randbedingungen voraussichtlich ab Juli 2019 möglich. Die Stadt Pegau hat in den vergangenen Jahren den Rückbau der historischen Sohlschwelle unterhalb der Brücke an der Leipziger Straße geplant, um den Abschnitt der Weißen Elster zukünftig für Boote befahrbar zu machen. Das Landratsamt genehmigte das Vorhaben. In der Vorbereitung der Maßnahme wurde jedoch festgestellt, dass die Nebenbestimmungen der Genehmigung bei einem Rückbau der Sohlschwelle nicht erfüllt werden können, da mit der Umsetzung der Nebenbestimmungen wichtige Funktionen für die Gesamtstabilität des Gewässerabschnittes zu garantieren sind. Nach dem Hochwasser im Juni 2013 wurden vermessungstechnisch erhebliche Schäden durch Erosion an der Sohle und den Böschungen festgestellt, welche sich bei einem Rückbau der Sohlschwelle zukünftig noch verstärkt ausbilden würden.    Gemäß einer Abstimmung mit dem Landkreis Leipzig und der Stadt Pegau plant die LTV derzeit zur Sicherung des Gewässerbettes der Weißen Elster in Pegau als Schadensbeseitigungsmaßnahme nach dem Hochwasser vom Juni 2013 eine ökologische sowie wassertouristische Durchgängigkeit in diesem Bereich. Für diese Planungen sind zur Grundlagenermittlung generelle Festlegungen der hydrologischen Bemessungswerte sowie der zum Einsatz kommenden Bootsarten erforderlich, welche durch das Landratsamt im Juni 2018 an die LTV übermittelt wurden. Des Weiteren erfolgte bis Mai 2018 eine Abstimmung mit der zuständigen Fischereibehörde im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu den gewässerökologischen Durchgängigkeitsanforderungen. Umfangreiche Vorarbeiten, wie Vermessungen des Gewässerbettes und der Wasserspiegellagen, Durchflussmessungen, Anfragen bei Medienträgern und betroffenen Dritten und die Erarbeitung eines Baustraßenkonzeptes hatte die LTV bereits seit Januar 2018 durchführen lassen.   Steuerungsgruppe unterstützt Bemühungen zur wassertouristischen Anbindung Die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland hat in ihrer heutigen Sitzung die Entscheidung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig zur Rücknahme der Genehmigungsplanung für die Markkleeberger Wasserschlange zwar mit einem Beschluss akzeptiert, aber gleichzeitig mit Nachdruck ihre Position bekräftigt, dass die Gewässerverbindung zwischen Markkleeberger See und dem Leipziger Fließgewässernetz ein unverzichtbarer Bestandteil für die Herstellung des Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland ist. Sie fordert weitere Untersuchungen zur Umsetzung dieser wassertouristischen Anbindung. Als Markkleeberger Wasserschlange wird die touristische Gewässerverbindung zwischen dem Markkleeberger See und dem Leipziger Fließgewässernetz bezeichnet. Mehr als zehn Jahre hat die Erarbeitung der Planungsunterlagen für die Gewässerverbindung in Anspruch genommen, bevor sie im Mai 2017 bei der Landesdirektion Sachsen mit dem Antrag auf deren Genehmigung eingereicht wurde. Die hohe Komplexität dieses Bauvorhabens hat diese Planungen so aufwändig gemacht. Für das Vorhaben musste beispielsweise ein Schleusenbauwerk in unmittelbarer Nachbarschaft zur beabsichtigten Tieferlegung der B 2, ein Gewässerkreuz zwischen Mühlpleiße, Kleiner Pleiße und der Kanalverbindung selbst und dessen Steuerung sowie Straßen- und Leitungsquerungen geplant und die Auswirkungen auf bestehende zu schützende Güter berücksichtigt werden. Nun hat das Kommunale Forum Südraum Leipzig als Vorhabenträger und Antragsteller für die Wasserschlange in seiner Sitzung am 24. September 2018 beschlossen, die Genehmigungsplanung zurückzuziehen. Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass die Landesdirektion Sachsen als verfahrensführende Behörde in einigen Punkten noch einen entscheidenden Nachbesserungsbedarf sieht, ohne den die vorgelegte Planung nicht genehmigungsreif ist. In den vergangenen Wochen hat es deshalb Beratungen und Abstimmungen gegeben, in denen sich die Beteiligten über das weitere Vorgehen verständigt haben. In den nächsten Wochen und Monaten werden nun Planungsoptimierungen für den Schleusenstandort und das Gewässerkreuz von Mühlpleiße, Kleiner Pleiße und Gewässerkanal geprüft. Es werden erneut Überlegungen für einen alternativen Verlauf der touristischen Gewässerverbindung angestellt. Und auch eine Prüfung für die touristische Nutzung der Überschusswasserableitung aus dem Markkleeberger See über die Kleine Pleiße wird vorgenommen. Die Untersuchungen für eine optimale und für gewässerangepasste Mehrpersonenboote nutzbare Verbindung zwischen dem Markkleeberger See und der Pleiße werden also fortgesetzt. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sehen die Anbindung der Pleiße an den Markkleeberger See für gewässerangepasste und muskelbetriebene Boote als zwingend notwendig an.