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Das Ausländeramt informiert über Änderungen bei der Umsetzung der Fördermittelrichtlinie „Integrative Maßnahmen - Teil 1“

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 19.06.2019

Das SMGI teilt Folgendes mit: "Ab sofort können mehrjährige Anträge nur noch zur Antragsfrist 31. Juli eines jeden Jahres (vorbehaltlich verfügbarer Mittel auch für Folgejahre) mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren beantragt und bewilligt werden. Anträge, welche zum Stichtag 31. Januar eines Jahres für eine Förderung ab dem 1. Mai eingehen, können maximal mit einer Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt und bewilligt werden." Sofern ein Träger für ein Projekt eine vorherige Stellungnahme durch den Landkreis Leipzig wünscht, sind die Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem o.g. Stichtag im Landratsamt einzureichen, für dieses Jahr ausnahmeweise bis spätestens 05.07.2019.                                                                                                                                     Für Fragen steht Herr Jahn gern zur Verfügung. Herr Jahn Tel.:     03437/ 984 - 1730 Mail:    marcel.jahn@lk-l.de