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Verwaltungsgericht bestätigt Einschränkung des Versammlungsrechts
von Landkreis Leipzig
Der Landkreis Leipzig hatte am 28.11.2019 das Versammlungsrecht rund um die technische Infrastruktur der Braunkohleförderung sowie des Kraftwerkes Lippendorf über eine Allgemeinverfügung eingeschränkt. Damit waren Versammlungen und Aufzüge in der räumlichen Nähe der Förderbänder, Zufahrten oder Arbeitsgeräte der MIBRAG und LEAG vom 29.11.2019, 00:00 Uhr bis zum Ablauf des Sonntages, den 01.12.2019 nicht erlaubt.
Die Allgemeinverfügung wurde zum Schutz der sensiblen Infrastruktur sowie zur Gefahrenabwehr während des Aktionswochenendes der Gruppierung "Ende Gelände" im Kohlerevier Leipzig erlassen.
Das Verwaltungericht in Leipzig hatte gestern Nacht die Allgemeinverfügung sowie das Versammlungsverbot für den Aufzug Neukieritzsch nach Lippendorf bestätigt. Aktionen in dem gekennzeichneten Bereich unterliegen nicht mehr dem Versammlungsrecht
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungrechts mit Karte - siehe Dokument Download unten.