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Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2020

von Stadt Colditz Stadt Colditz am 03.12.2019

Bis zur Beschlussfassung der Haushaltsatzung 2020 gelten in der Stadt Colditz für das Kalenderjahr 2020 folgende Hebesätze:   Grundsteuer A :           400 v. H.             Grundsteuer B :           540 v. H.   1.   Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Auf die Erteilung von Grundsteuerjahresbescheiden für das Kalenderjahr 2020 wird daher verzichtet. Sollten die Grundsteuerhebesätze nach § 25 GrStG geändert werden oder ändert sich die Besteuerungsgrundlage, werden gemäß § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt. Die Grundsteuer 2020 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02.2020, 15.05.2020, 15.08.2020 und 15.11.2020 fällig. Am 15.08.2020 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser15 Euro nicht übersteigt. Am 15.02 und 15.08.2020 zu je der Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 01.07.2020 fällig. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.   2.   Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser sowie Mietwohngrundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage Wohn-/Nutzfläche des § 42 GrStG (Grundsteuer-Anmeldung). Die Eigentümer (ggf. Verwalter) dieser Grundstücke haben gem. § 44 Abs. 3 GrStG in den Fällen der Ersatzbemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer B jährlich eine Grundsteuer-Anmeldung einzureichen. Haben sich am Grundstück seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung Änderungen ergeben (z. B durch Modernisierung, An-/ Umbauten und/ oder Aufstockungen bzw. Nutzungsänderungen, die zu Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche führen oder durch Schaffung von Stellplätzen für PKW etc.), so ist durch die Steuerbürger bzw. deren Beauftragte eine neue Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.   Die Vordrucke zur Grundsteuer-Anmeldung sind zu den jeweiligen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im Bürgerbüro oder im Internet auf der Homepage der Stadt Colditz unter folgendem Link: https://www.colditz.de/seite/288983/anträge-formulare.html erhältlich. Die Formulare sind ausgefüllt bis spätestens zum 28.02.2020 einzureichen.   Sollten seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung keine Veränderungen erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteuer-Anmeldung erforderlich. In diesen Fällen genügt es, wenn sie dies in einem formlosen Schreiben mitteilen. Die Grundsteuer ist dann, wie im Jahr 2019 unverändert zu zahlen.                     Rechtsmittelbelehrung:   Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Colditz, Markt 1, 04680 Colditz erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.   Colditz, 18.12.2019                                                                                               Robert Zillmann Bürgermeister     Gewerbesteuer 2020   Gewerbesteuerbescheide werden den betreffenden Firmen im Januar 2020 zugestellt. Sollte einem steuerpflichtigen Gewerbetreibenden kein Steuerbescheid zugegangen sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.   Hundesteuer und sonstige Abgaben 2020   Wir möchten alle Steuerzahler darauf hinweisen, dass im Haushaltsjahr 2020 keine Abgabenbescheide für Hundesteuer sowie für sonstige Abgaben versendet werden. Grundlage für die Entrichtung aller Abgaben sind die zuletzt zugestellten Bescheide.   Zahlungen bei privatrechtlichen Verträgen, wie Pachten und Nutzungsentgelte, sind nach den zuletzt abgeschlossenen Vereinbarungen zu leisten, zusätzliche Zahlungsaufforderungen ergehen hierzu nicht. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden durch Änderungsbescheid mitgeteilt.   Bestehende Abbuchungen erfolgen automatisch im SEPA- Lastschriftverfahren.     Überweisungen an die Stadt Colditz für fällige Steuern und Abgaben sind mit folgender IBAN: DE84 8605 0200 1010 0005 07 und BIC: SOLA DES1 GRM vorzunehmen.