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Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 21.10.2020

Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen. Mit Stand 14.10.2020 gibt es ein Ausbruchsgeschehen bei Wildschweinen in drei Kreisen Brandenburgs (Spree-Neiße, Märkisch-Oderland sowie Oder-Spree).  Aktuelle Ausbruchsmeldungen finden Sie auch auf den Seiten des Tierseucheninformationssystems, betrieben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Friedrich-Löffler-Institut. Hausschweine sind bisher nicht betroffen. Wir möchten nochmal auf die geltende Erlasslage in Sachsen hinweisen:  Laut Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 15.04.2020 an alle Jagdausübungsberechtigten im Freistaat Sachsen haben Jagdausübungsberechtigte jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein   unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig (LÜVA) anzuzeigen und nach ihren Möglichkeiten bei der Kennzeichnung, der Entnahme von Proben sowie der Bergung und Beseitigung nach näherer Weisung durch das LÜVA mitzuwirken oder die Durchführung dieser Maßnahmen zu dulden. Die anfallenden Tierkörper sind ohne Ausnahme über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung in Lenz (Landkreis Meißen) entsorgen zu lassen. Die Entsorgung wird durch das LÜVA organisiert. Für die Meldung erhält der Jagdausübungsberechtigte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €/Fund bzw. krank erlegtem Wildschwein vom Freistaat Sachsen (Beantragung über das LÜVA). Das Monitoring gesund erlegter Wildschweine wird ebenfalls fortgeführt, wobei zwei Blutprobenröhrchen (rote Kappe = EDTA-Blut, graue Kappe = Serum) einzusenden sind. Sofern beide Proben auswertbar sind und die Angaben zum Erlegungsort eine Lokalisation ermöglichen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 €/Wildschwein gewährt. Es ergeben sich somit zwei Fallvarianten: Gesund erlegtes Wildschwein: eigenständige Beprobung durch den Jagdausübungsberechtigten möglich, dabei zwei Blutprobenröhrchen (EDTA-Blut ("rot") und Serum ("grau") + Probenahmeschein (wichtig: vollständig ausgefüllt, insbesondere die Angaben zum Erlegungsort, Angabe des Reviers ist nicht ausreichend), Krank erlegtes, verendet aufgefundenes oder verunfalltes Wildschwein: Meldung an das LÜVA (erreichbar zu den Geschäftszeiten über 03433/241 2500, außerhalb der Geschäftszeiten zu allen andern Zeiten, auch am Wochenende und an Feiertagen, über die Leitstelle: 0341/ 5500 44 000), keine eigenständige Beprobung durch den Jagdausübungsberechtigten/keine eigenständige Entsorgung/Verbringung durch den Jagdausübungsberechtigten
Für die Meldung tot aufgefundener Wildschweine können Sie außerdem die Tierfund-App (https://www.tierfund-kataster.de/ bzw. in den App-Stores) nutzen, die den Fundort an uns übermittelt. Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals daraufhin, dass es sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine Viruserkrankung handelt, die im Wesentlichen über Blut übertragen wird. Wir bitten bei der Probenahme und der anschließenden Dokumentation auf die üblichen hygienischen Anforderungen zu achten, insbesondere darauf, dass die Probenahmeröhrchen von außen und auch die Probenahmescheine nicht mit Blut oder anderem tierischen Material beschmiert sein dürfen. Anderenfalls müssen die Proben ungeöffnet verworfen werden, eine Aufwandsentschädigung entfällt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Geflügelpest im zentralasiatischen Gebiet und den Wildvogelzügen weisen wir nochmals auf das deutschlandweite Wildvogel-Geflügelpest-Monitoringprogramm hin. Dabei werden weiterhin 10 € für auswertbare Totfunde oder moribunde Tiere der Arten aus Tabelle 1 und 10 € für auswertbare Proben von erlegten Wildvögeln der Arten (Rachen- und Kloakentupfer, Tierkörper kann nach der Beprobung weiter verwertet werden!) aus Tabelle 2 gewährt. Für nähere Einzelheiten oder notwendige Materialien wenden Sie sich bitte an uns. Tabelle 1: Grundsätzlich für eine Beprobung aus diagnostischer Sicht geeignete Arten (unabhängig vom Jagdrecht) für das passive Monitoring (tote bzw. totkranke Vögel) Gruppe Art Wildgänse Kanada-, Grau-, Saat-, Kurzschnabel-, Zwerg-, Ringel-, Rothals-, Blässgans Wildenten Stock-, Krick-, Knäk-, Kolben-, Reiher-, Schnatter-, Tafel-, Pfeif-, Spieß-, Löffelente, Zwergsäger Schwäne Sing-, Höcker-, Zwergschwan Greifvögel/Eulen Mäusebussard, Turm-, Wanderfalke, Habicht, Sperber, Uhu, Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe Sonstige Vogelarten Kormoran, Graureiher, Weißstorch, Blässhuhn, Uferschnepfe, Lachmöwe, Sturmmöwe   Tabelle 2: Grundsätzlich für eine Beprobung aus diagnostischer Sicht geeignete Arten (unabhängig vom Jagdrecht) für das aktive Monitoring (im Zeitraum September 2020 bis Januar 2021 erlegte Vögel) Art Kanada-, Grau-, Saat-, Bläss- Ringel-, Nilgans Stock-, Pfeif-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt-, Trauerente Höckerschwan   Für Fragen steht Ihnen Herr Dr. Ständer Tel.: 03433/ 241 2502 gern zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auch als Merkblatt im Dokument Download.
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