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Corona => Regeln, Impfung, Wissenswertes auf einen Blick
von Landkreis Leipzig
Terminportal zu Impfungen onlinePersonen, die in Quarantäne müssen - neue Allgemeinverfügung des Landkreises
Um schnell auf die steigenden Infektionszahlen reagieren zu können, hat der Landkreis die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet für
positiv auf COVID-19 getestete Personen -> 10 Tage (Testtag ist Tag 1),
Kontaktpersonen der Kategorie 1 -> 14 Tage, wenn symptomfrei
Personen mit Erkrankungszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und für die eine Testung angeordnet wurde (Verdachtspersonen) -> sofort
Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Die Betroffenen werden auch weiterhin vom Gesundheitsamt telefonisch informiert. Die Allgemeinverfügung ersetzt den Bescheid. Betroffene erhalten eine Bescheinigung über die Dauer der Absonderung. Im Dokument Download finden Sie die Verfügung zur Absonderung.
Aktuell gültigen Regelungen bis 7. Februar
Triftige Gründe zum Verlassen der Wohnung
Private Kontakte sind nur noch zwischen Familien eines Hausstandes (dazu zählen auch Partner und Personen für die eine Sorge- oder Umgangsrecht besteht) sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand
Ausnahme: Familien oder Nachbarn können sich wechselseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen. So dürfen sich Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen treffen.
Schließung der Schulen, Kitas und Internate, Winterferien vom 1. bis 7. Februar, Notbetreuung möglich
Die 15-Kilometer-Regel gilt für Freizeitaktivitäten und Einkäufe uneingeschränkt weiter
Alle Geschäfte und Dienstleister bleiben bis zum 7. Februar geschlossen
Kindswohl gilt nun als triftiger Grund die Unterkunft zu verlassen. So können Eltern und Familienangehörige ihre Kinder in Wohnheimen, Kinderheimen o.ö. ohne Testung besuchen
Solarien und Sonnenstudios müssen schließen
Kantinen müssen schließen, wenn es die Arbeitsabläufe zulassen. Die Ausgabe zum Verzehr am Arbeitsplatz. Wenn es Mitarbeitern nicht möglich ist, die Mahlzeit am Arbeitsplatz einzunehmen, können Kantinen offenbleiben - mit geeignetem Hygienekonzept
Es wird empfohlen nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ÖPNV wahrzunehmen
Arbeitgebern wird dringend empfohlen ihre Mitarbeitern Homeoffice-Lösungen zu ermöglichen
Nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr - 6 Uhr
Versammlungen nach Versammlungsrecht
Die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung gilt vom 11. Januar bis 7. Februar und ist hier zu finden.
Lockdown für Schulen und Kita bis 7. Februar - Unterricht für Abschlussklassen ab 18. Januar
Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar geschlossen.
Fogende Schülerinnen und Schüler können die Schulen ab 18. Januar besuchen:
Abschlussklaasen Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden),
Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12)
Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden.
Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 - 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung www.coronavirus.sachsen.de.
Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb sowie zu den Winterferien gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)
Kinderkrankengeld für zehn zusätzliche Tage
Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Weitere Informationen: Informationsseite der sächsischen Landesregierung und Informationen der Bundesregierung
Impfungen - Sachsen startet mit Terminvergabe über Online-Serviceportal
Bitte Beachten Sie, dass über das Landratsamt keine Termine für Impfungen vereinbart werden können! Die sächsische Landesregierung hat ein Serviceportal zur Impfung gegen das Coronavirus eingerichtet. Solange Impfstoff noch begrenzt verfügbar ist, hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Verordnung geregelt, welche Personengruppen zuerst geimpft werden. Vorrangig erhalten Menschen über 80 Jahren und Personal von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine Impfung. Im Anschluss wird die Impfung für weitere Risikogruppen und später für alle möglich sein.
Wie die Impfzentren organisiert sind und anderes mehr: https://drksachsen.de/impfzentren.html
COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen -> https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Quarantäne für Schulen und Kitas - ständig aktuell
Bei Infektionsgeschehen in Schulen und Kitas ordnet der Landkreis Leipzig die häusliche Quarantäne über eine Allgemeinverfügung an. Diese dient den Erziehungsberechtigten als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Alle betroffenen Schulen und Kitas sowie die Verfügungen finden Sie unter: https://www.landkreisleipzig.de/quarantaene_schulen_kitas.html
Personen, die in Quarantäne müssen
Um schnell auf die steigenden Infektionszahlen reagieren zu können, hat der Landkreis die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet für
positiv auf COVID-19 getestete Personen -> 10 Tage (Testtag ist Tag 1),
Kontaktpersonen der Kategorie 1 -> 14 Tage, wenn symptomfrei
Personen mit Erkrankungszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und für die eine Testung angeordnet wurde (Verdachtspersonen) -> sofort
Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Die Betroffenen werden auch weiterhin vom Gesundheitsamt telefonisch informiert. Die Allgemeinverfügung ersetzt den Bescheid. Betroffene erhalten eine Bescheinigung über die Dauer der Absonderung. Hier finden Sie die Verfügung zur Absonderung und weitere Informationen.
Freiwillige Helfer gesucht
Das Sozialamt des Landkreis Leipzig sucht sucht engagierte Personen, die in den Krankenhäuser, Pflegeheimen und -diensten sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung unterstützen möchten. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten oder der Vergütung.
Häufige Fragen und viele Informationen zu Reiserückkehrer, Hygiene, Quarantäne und vieles mehr: https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html
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