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Abgabe von Trichinenproben zur Untersuchung

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 16.03.2017

Die Abgabe von Proben zur Untersuchung auf Trichinen ist für den Landkreis Leipzig grundsätzlich an folgenden Orten und Zeiten möglich: Borna (LÜVA) Stauffenbergstraße 4, Haus 5 am Sitz des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes             Montag, Mittwoch       8.00 bis 14.00 Uhr             Dienstag                     8.00 bis 17.00 Uhr             Donnerstag                 8.00 bis 16.00 Uhr             Freitag                        8.00 bis 12.00 Uhr  Wurzen (Stadtverwaltung)  Friedrich-Ebert-Straße 2, bitte an der Pforte melden             Montag - Donnerstag             07.00 bis 18.00 Uhr             Freitag                                    07.00 bis 14.30 Uhr Grimma (Gesundheitsamt) Bahnhofstraße 5,TLG Gebäude 42,Haus 9, 3.OG             Montag - Freitag        08.00 bis 11.00 Uhr Bei der Abgabe der Proben ist zu beachten: Die Probe muss zur Untersuchung geeignet sein: Mindestgewicht der gesamten Probe beträgt 50g, aus Zwerchfellpfeilern und Unterarmmuskulatur, jeweils ca. Walnussgröße; Die Proben sind auslaufsicher zu verpacken; Die Probenbehältnisse sind mit der Nummer des Wildursprungsscheines unverwischbar und leserlich zu kennzeichnen (wichtig für Zuordnung der Probe!); Nicht geeignete Proben (z.B. Fettgewebe) und nicht eindeutig zuordenbare Proben können nicht untersucht werden; Der Trichinenprobe ist ein vollständiger Wildursprungsschein beizulegen, welcher gut leserlich und komplett ausgefüllt sein muss. Es werden nur Proben untersucht, bei denen die Nummer der Wildmarke sowie die Angaben zum Antragsteller/Rechnungsempfänger (Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefon) vollständig und gut lesbar sind. Die verbindliche Befundmitteilung einschließlich der Rücksendung einer Durchschrift des Wildursprungsscheines erfolgt schriftlich an die Adresse des Antragstellers. Auf der Internetseite des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes werden die Ergebnisse der letzten 10 Tage mit Angabe des Untersuchungstages und der Nummer des Wildursprungsscheines veröffentlicht. Der Antragsteller ist gleichzeitig auch der Rechnungsempfänger. Eine taggleiche Untersuchung ist je nach Probenaufkommen vorgesehen, die tägliche Untersuchung kann jedoch nicht garantiert werden. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna Tel.: 03433 / 241 2501 Fax: 03433 / 241 2599 www.landkreisleipzig.de
Alle Informationen finden Sie auch auf dem Merkblatt im Dokument Download
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