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Sachsen eröffnet Impfmöglichkeit für nächste Priorisierungsstufe

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 25.02.2021

Ab sofort können in Sachsen auch Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe geimpft werden, die 18 bis 64 Jahre alt sind. Dazu zählen nach einer Änderung der Impfverordnung des Bundes auch Personen, die in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca. Die Termine können  online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder  telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden.  Mit der früheren Impfung von Grundschul- und Förderschullehrern sowie Erziehern soll die Öffnung von Schulen und Kitas sinnvoll flankiert und mehr Sicherheit geschaffen werden. Da der Impfstoff AstraZeneca sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen schützt und es hierfür noch vor freie Impftermine gibt, steigt Sachsen in die Impfung der Priorisierungsstufe 2 ein. Von dieser Entscheidung profitieren auch Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen, die dringend auf eine Impfung warten. Das sächsische Sozialministerium wird die Nachfrage beobachten und schnellstmöglich Impfmöglichkeiten auch weiteren Personengruppen anbieten. In die Gruppe 2 mit hoher Priorität gehören folgende Personen unter 65 Jahre, die sofort Impftermine buchen können: Sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen:  mit Trisomie 21,  nach Organtransplantation  mit einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder psychiatrischer Erkrankung  mit malignen hämatologischen Erkrankungen, nicht in Remission befindlichen Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen vor oder während einer Krebsbehandlung oder einer onkologischen Anschlussrehabilitation  mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder ähnlich schwerer chronischer Lungenerkrankung  mit Diabetes mellitus (HbA1c ≥ 58 mmol/mol 7,5%)  mit Leberzirrhose oder chronischer Lebererkrankung  mit chronischer Nierenerkrankung  mit Adipositas (BMI > 40)  bei denen nach Prüfung durch eine Einzelfallkommission ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht  Enge (max. zwei) Kontaktpersonen von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (80 Jahre oder älter)  Personen ≥65 Jahre in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen  schwangeren Personen, auch Hebammen bzw. Personal involviert in die Geburtsvorbereitung.  Personen, die in stationären Einrichtungen oder in ambulanten Pflegediensten geistig oder psychisch behinderter Menschen pflegen, betreuen oder versorgen Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind Personen nach Organtransplantationen  Ärzte und Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, sofern nicht in der höchsten Priorisierungsstufe Personal der Blut- und Plasmaspendedienste  Polizei- und Ordnungskräfte, die bei ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, Personen, die tätig sind im öffentlichen Gesundheitsdienst, in relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur,  in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften oder dort untergebracht sind, in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen. Nachweis der Impfberechtigung Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. ein ärztliches Attest notwendig. Geimpft werden können vorerst nur die Menschen der Priorisierungsgruppe 2, die zwischen 18 und 64 Jahre alt sind. Geimpft wird in den 13 Impfzentren mit dem Impfstoff AstraZeneca. Die anderen beiden Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna werden weiterhin vorrangig an die über 80-Jährigen verimpft. Personen, die der höchsten Priorisierungsgruppe 1 angehören, können sich auch weiterhin gleichberechtigt zu einer Impfung anmelden.  Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html