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28.03.2017 Rechtsstreit Letzas, U./. CWG

von Stadt Colditz Stadt Colditz am 28.03.2017

Die CWG und ihr ehemaliger Geschäftsführer haben sich vor Gericht einvernehmlich geeinigt. Sicherlich erscheint nicht jedem das Endergebnis der Einigung gerecht, zumal unsere Stadt und somit jeder Einzelne nach der politischen Wende über viele Jahre, direkt oder indirekt, erheblich von Abwicklung und Stillstand betroffen war.   Das Ergebnis ist ein Kompromiss. Dennoch ist die Einigung zwischen der Colditzer Wohnungsbaugesellschaft (CWG) und ihrem ehemaligen Geschäftsführer Uwe Letzas ein wichtiger Schritt. 100.000 Euro erhält der 68-jährige Herr Letzas als Abfindung für sein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis und ermöglicht es so der CWG, den Posten des Geschäftsführers unter anderen Konditionen neu zu besetzen. Konditionen, die den finanziellen Möglichkeiten und heutigen Verhältnissen des Unternehmens auch entsprechen und angemessen sind.   Rechtlich umstritten war die Frage, ob die CWG berechtigt war, den Anstellungsvertrag aus Anlass der Abberufung des Geschäftsführers ordentlich zu kündigen. Oder ob im Anstellungsvertrag einseitig zulasten der CWG das Recht zur ordentlichen Kündigung allgemein ausgeschlossen war, was zur Folge gehabt hätte, dass der Geschäftsführer, wenn er nicht selbst kündigt, auf Lebenszeit angestellt war. Der aus dem Jahr 1993 stammende Anstellungsvertrag sah keine Regelung zum altersbedingten Ausscheiden vor. Anders als zum Teil in der Presse berichtet, wurde diese Regelung auch nicht nachträglich getroffen.   Die Frage, ob es das Ansinnen der Aufsichtsräte aus dem Jahre 1993 war, einen Arbeitsvertrag auf Lebenszeit abzuschließen, bleibt offen. Der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung durch die CWG zugunsten des Geschäftsführer, belegt, dass der Aufsichtsrat den Geschäftsführer gut absichern wollte. Die Versicherung wurde im 65. Lebensjahr vertragsgerecht ausgezahlt. Anders, als möglicherweise von den Aufsichtsräten 1993 erwartet, ging Herr Letzas nicht in den Ruhestand.   Dass sich die CWG nunmehr entschied, das Dienstverhältnis zu beenden, erfolgte vor folgendem Hintergrund: Im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2014 wurde die gesamte Stadt Colditz und das dazugehörige Vermögen betrachtet und somit auch die CWG als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt. Die extern beauftragte gutachterliche Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der CWG ergab drei Lösungsvorschläge:   den Verkauf des Unternehmens (die Stadt wäre evtl. auf einen Schlag schuldenfrei) die Fremdverwaltung der CWG (mit dem Ziel immenser Kostensenkungen im Bereich Personalkosten) eine optimierte Weiterführung des bisherigen Geschäftsmodells. (verbunden mit einer sozialverträglichen Anpassung der Personalkosten)   Der Stadtrat entschied sich für Variante 3 und wollte eine Neuausrichtung des städtischen Unternehmens, um noch mehr Synergien für die Stadt zu erzielen, damit dem heutigen Anspruch für ein zukünftiges Mieterklientel entsprochen werden kann. Diese Entscheidung wurde mehrheitlich getroffen und war gut so.   Das Modell 3 sieht Personalkosteneinsparungen in der Gesellschaft vor, vorrangig durch das Ausscheiden des Geschäftsführers, der bereits Altersrente bezog. Dieses Ansinnen des Gesellschafters konnte nicht sofort umgesetzt werden. Die angestrebten Einsparungen im Bereich Personalkosten wurden einstweilen mit Stundenkürzungen der Angestellten und Entlassung des technischen Personals umgesetzt.   Der Vorschlag des Gesellschafters zum 31.12.2016 offiziell als Geschäftsführer verabschiedet zu werden, wurde abgelehnt. Verhandlungen der Rechtsbeistände führten zu keinem Ergebnis.   Folglich war die Abberufung und daraus folgend die ordentliche Kündigung des Geschäftsführers unumgänglich und zog auf Grund der gegensätzlichen Auffassungen der Parteien ein gerichtliches Verfahren nach sich.   Eine Fortführung des Rechtsstreits hätte für die CWG, ggf. über Jahre, erhebliche Prozessrisiken und je nach Ausgang des Verfahrens Prozesskosten bedeutet. Unklare, risikobehaftete Verhältnisse verheißen Lähmung und Stillstand. Dies galt es abzuwenden. Fazit: Die Ursache des Rechtsstreites war ein Vertrag aus dem Jahr 1993. Ein Gericht entscheidet nach dem Gesetz, nicht über Werte wie Moral und Anstand. Gerichte sind auch gehalten, auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken. Das ist hier erfolgt. Die gerichtliche einvernehmliche Einigung steht. Das Kapitel ist damit abgeschlossen.   Alleiniger Gesellschafter Stadt Colditz Bürgermeister Matthias Schmiedel