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Projektvorhaben zur Fachkräftesicherung im Landkreis Leipzig gesucht

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 20.08.2021

Leider erleben Betriebe immer häufiger, dass die "Neuen" ihre (Ausbildungs-)Stelle nicht antreten oder in der Probezeit abbrechen. Mit einer wirkungsvollen Willkommenskultur durch die Betriebe,
die bereits vor dem ersten Ausbildungs- bzw. Arbeitstagtag ansetzt, kann eine Enttäuschung auf beiden Seiten vermieden werden. Eine hochwertige Ausbildung und regelmäßige Weiterqualifizierung motiviert zusätzlich und stärkt die Bindung zwischen Auszubildenden/ Beschäftigten und Betrieb. Den Strukturwandel als Chance und Perspektive verstehen - mit dieser Sicht sollten Betriebe selbstbewusster umgehen! Mittels der sächsischen Fachkräfterichtlinie werden innovative und nachhaltige Projekte von Unternehmen, Kommunen, Trägern, Vereinen und Verbänden, die der Gewinnung, Erhaltung und
Qualifizierung von Fachkräften für den Landkreis Leipzig dienen, unterstützt und gefördert.
Im Interesse eines großen Handlungsspielraumes der Projekte sind die Förderbereiche bewusst breit gefasst, jedoch müssen an den Projekten immer mehrere Partner (Arbeitgeber)
partizipieren. Im Fokus stehen dabei Projekte zugunsten kleinster und kleiner Unternehmen mit Sitz im Landkreis Leipzig bzw. in Kooperation mit solchen Unternehmen. Besonders willkommen sind Projekte zu folgenden Themen: Entwicklung/Vermittlung von Berufs- und Beschäftigungsperspektiven über das Jahr 2038 hinaus, die sich durch den Strukturwandel in Folge des Braunkohleaussieges für die
Beschäftigten und die Unternehmen, besonders mit Pfadabhängigkeit zur Braunkohle, ergeben. Ausbau der beruflichen Bildung u.a. mit den Schwerpunkten:
a) Stärkung der beruflichen Weiterbildung der Belegschaft innerhalb des Unternehmens. Hier gilt es, die Unternehmen stärker zu sensibilisieren und Lösungen/Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Weiterbildung in den Berufsalltag implementiert und notwendige Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung oder des technologischen Wandels entwickelt werden können.
b) Stärkung der dualen Ausbildung u.a. im Hinblick auf dynamische Entwicklungen des Arbeitsmarktes und die damit verbundenen Bedürfnisse von Unternehmen, motivierte Auszubildende anzuwerben und ihnen eine qualitativ hochwertige Ausbildung, z.B. im Verbund mit Berufsschulzentren anzubieten. Ziel sollte dabei sein, die Abbrecherquote von Auszubildenden zu senken, Jugendarbeitslosigkeit unter den Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verringern/vermeiden und insgesamt eine Bindung an die Region aufzubauen.
c) Hebung von MINT-Kompetenzen unter dem bestehenden Nachwuchsfachkräftepotential zum einen und zum anderen unter dem Potential der Beschäftigten zur Aktivierung des Fachkräftepotenzials entsprechend der Bedürfnisse von Unternehmen/des regionalen Arbeitsmarktes. Die Umsetzung von Projekten zu vorgenannten Themen der Fachkräftesicherung sollte vorzugsweise auf Basis branchenbezogener/-übergreifender Unternehmenskooperationen (so z.B. auch Kreativbranche) bzw. in Kooperation von Wirtschaft und Schule/Hochschule erfolgen. Wer kann Projektanträge einreichen? Unternehmen und Institutionen, Berufsschulen, Hochschulen und weitere Bildungsträger, Vereine und Verbände
Wie sind die Projektanträge einzureichen? Die Projektanträge sind per Post an nachstehender Adresse oder per E-Mail an wifoe@lk-l.de einzureichen. Dabei gilt das Datum des Posteinganges. Bis wann sind die Projektanträge einzureichen? 19. September 2021 - es gilt das Datum des Posteinganges. Notwendige Unterlagen für die Projektanträge
Bewerbungsbogen (formlos) mit den Mindestinhalten:
- Erläuterung des Projektes (max. 5 Seiten)
- Kurzbeschreibung der Ausgangslage
- Beitrag zur Fachkräftesicherung im Landkreis Leipzig
- Zielsetzung
- Maßnahmenplanung Anlagen:
- Arbeitsplan (Personal/Aufgaben/Zeitablauf)
- Finanzierungsplan (in Anlehnung an Pkt. 6, SAB Förderantrag-Fachkräfterichtlinie SMWA) Wo sind die Projektanträge einzureichen?
Landratsamt Landkreis Leipzig
Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna Wie und wonach werden die Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel in einem zweistufigen Auswahlverfahren. 1. Stufe
Der Projektträger hat die Möglichkeit sein Projekt mittels 10-minütiger Kurzpräsentation einem Auswahlgremium (Fachkräfteallianz) vorzustellen. Die Bewertung/Priorisierung des Projektes
erfolgt unmittelbar anschließend durch die Fachkräfteallianz im einfachen Abstimmungsverfahren. Nach der Auswahlentscheidung erhalten die einreichenden Projektträger von der Fachkräfteallianz eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis. Bei Projektanträgen mit dem Ziel einer Fortführung auslaufender Maßnahmen, kann abweichend vom Handlungskonzept für das Auswahlverfahren ein Umlaufbeschluss ohne Kurzpräsentation zur Anwendung kommen. 2. Stufe
Die Projektträger der ausgewählten Projekte reichen einen formgebundenen Antrag auf Grundlage der Fachkräfterichtlinie bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als zuständige Bewilligungsstelle ein. Datum der Projektauswahl durch die regionale Fachkräfteallianz 28. September 2021, ab 10:00 Uhr Die Förderung der ausgewählten Projekte erfolgt nach Teil B Ziffer I der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) vom 30. April 2019, in der Fassung vom 01.01.2020 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 11), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Fachkräfterichtlinie ist eingebettet in
die Strategie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr "Gute Arbeit für Sachsen". Ansprechpartner
Gesine Sommer (geschäftsführendes Gero Breitenbach Mitglied Fachkräfteallianz Landkreis Leipzig)
Tel. 03433 241 1050 oder  03433 241 1059
Gesine.Sommer@lk-l.de oder Gero.Breitenbach@lk-l.de
Weitere Informationen auch unter https://www.landkreisleipzig.de/arbeit_beruf.html Im Dokument Download finden Sie den Projektaufruf
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