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Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Leipzig vom 01.06.2017

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 06.06.2017

Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Leipzig hat auf seiner letzten Sitzung am 01.06.2017 folgende Beschlüsse gefasst:  1. Den Auftrag für die Deckschichterneuerung der K 7932 in der Ortsdurchfahrt Regis-Breitingen an die Naumburger Bauunion GmbH & Co. Bauunternehmung KG zu vergeben. Der Fahrbahnbelag der K 7932 in der Ortslage Regis - Breitingen vom Ortseingang bis zur Einmündung Blumrodaer Straße ist verschlissen und bedarf einer Erneuerung. Der gegenwärtige Ausbauzustand wird den Anforderungen aus ihrer Netzfunktion und Verkehrsbelastung nicht gerecht. Der verschlissene Straßenoberbau wird im Bestand durchschnittlich auf 14 cm abgefräst und durch eine 10 cm starke Asphalttragschicht und eine 4 cm starke Asphaltdeckschicht auf einer Länge von 475 m ersetzt. Im Zuge des Ausbaues wird die Straßenentwässerung durch Erneuerung der vorhandenen Straßeneinläufe und dem Bau von zwei zusätzlichen Straßeneinläufen verbessert. Grundlage der vorliegenden Ausbauplanungen ist die Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros UKAM aus Borna vom Januar 2017. Die Linienführung bleibt unverändert, Einmündungen und Grundstückszufahrten werden im Bestand ausgebaut, die Länge der gesamten Baustrecke beträgt 475 m mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m. Eine entsprechend notwendige Umleitungsstrecke wird gemäß vorliegender Umleitungskonzeption ausgeschildert.   2. Den Auftrag für die Fahrbahnerneuerung der K 7930 Abz. Kahnsdorf - Rötha an die HSE Bau GMBH zu vergeben. Die K 7930 zwischen den Ortslagen Kahnsdorf und Rötha ist der gegenwärtige Straßenzustand der Asphaltdeckschicht in einem schlechten Zustand und wird den Anforderungen aus ihrer Netzfunktion (Verbindung zwischen den Bundesstraßen B 95 und B 176) und der Verkehrsbelastung nicht gerecht. Die Fahrbahn besteht aus bituminösen Belägen die durch Netzrissen, Längs- und Querrisse und fehlender Griffigkeit der Asphaltdeckschicht im gesamten Bereich gekennzeichnet ist. Erforderlich macht sich die Fahrbahnerneuerung aus den Gesichtspunkten der allgemeinen Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit der Kreisstraße. In dem Bauabschnitt wird die Asphaltdeckschicht in der Dicke von 4,0 cm abgefräst und mittels Splittmastixasphalt (SMA 8 S Bitumen 50/70) neu hergestellt. Im Bereich der Querrisse der Fahrbahn wird die Asphalttragschicht (AC 22 T Bitumen 50/70) in einer Breite bis 1,0 m und einer Dicke von 12 cm quer zur Fahrbahn ausgebaut und neu hergestellt. Die Fahrbahngradiente wird im Bestand beibehalten. Die Länge der gesamten Baustrecke beträgt 4.981 m mit einer Fahrbahnbreite zwischen 6,60 bis 6,80 m und im Knotenpunktbereich auch bis 11,00 m. Die Entwässerung der Straße erfolgt über die Bankettbereiche in den Straßengraben. Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung, eine entsprechend notwendige Umleitungsstrecke wird gemäß vorliegender Umleitungskonzeption ausgeschildert.   3. Die Baumaßnahme K 8333, Fahrbahnerneuerung Draschwitz - Göttwitz, 1. und 2. Bauabschnitt, an die Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG zu vergeben. Die Maßnahme umfasst die Fahrbahnerneuerung zwischen Draschwitz und Göttwitz, 1. und 2. Bauabschnitt in einer Gesamtlänge von 2.865 m. Geplant sind asphaltgebundene Randstabilisierungen, Fahrbahnerneuerung im Hocheinbau (Einbau von Asphalttrag- und Deckschichten) sowie die Herstellung von Ausweichstellen. Die Fahrbahn erhält eine durchschnittliche Breite von 5,25 m. Der 1. BA beginnt in der Ortslage Draschwitz und endet vor dem Abzweig Wetteritz in einer Baulänge von 1.715 m. Der 2. Bauabschnitt beinhaltet den Kreisstraßenabschnitt zwischen dem Abzweig Jeesewitz bis einschließlich dem Abzweig Wetteritz mit einer Baulänge von 1.150 m. Aus verkehrsrechtlichen Gründen wird vom 03.07.17 bis 11.08.17 zuerst der 2. Bauabschnitt realisiert. Im Anschluss daran wird bis zum 10.11.17 die Fahrbahnerneuerung im 1. Bauabschnitt durchgeführt. Die Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung der Fahrbahnerneuerung des 1. und 2. Bauabschnittes erfolgt aus wirtschaftlichen und verkehrsrechtlichen Gründen als Gesamtmaßnahme.