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Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge verlängert
von Landkreis Leipzig
Ukrainerinnen und Ukrainerinnen und Ukrainer dürfen noch bis 30.06.2023 mit ihren in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen bei uns am Straßenverkehr teilnehmen, ohne diese hier ummelden zu müssen. Voraussetzung dafür sind eine abgeschlossene Kfz-Haftpflicht für das Kfz sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Kfz.
Normalerweise dürfen Fahrzeuge aus Drittsaaten nur vorübergehend (d.h. bis zu 1 Jahr) am Verkehr im Inland teilnehmen. Hiervon hat das SMWA am 28.03.2023 für die in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuge eine Ausnahme per Allgemeinverfügung erlassen. Für eine längerfristige Lösung ist der Bund gefordert, hierfür ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen für den zulassungsrechtlichen Umgang vorzulegen.
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