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Veräußerung der Hunde und Katzen – Hintergründe

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 23.06.2017

Die Hunde und Katzen, die am Dienstag in Wurzen veräußert werden sollen, sind seit längerem in unserer Obhut. Sie wurden medizinisch betreut, die Gesundung überwacht, gefüttert und betreut. Mittlerweile sind die Tiere vermittlungsfähig. Es geht nicht darum, mit den Tieren Gewinn zu machen: Auch Tierheime gegen Tiere gegen eine Vermittlungsgebühr ab, um die Kosten für Tierarzt, Entwurmung, Futter etc. zumindest etwas zu decken. Etwas anderes ist nicht gewollt! Mit den künftigen Haltern wird ein Vertrag geschlossen, diese müssen sich daher auch ausweisen. Die Halter sind also bekannt und können jederzeit kontrolliert werden. Dies ist auch geplant. Hintergründe Schweine, Pferde, Esel, Geflügel… werden ebenfalls aus Tierschutzgründen den Haltern weggenommen. Die Regel ist, dass diese Tiere (wenn sie nicht zurückkönnen - es gibt ja auch Fälle in denen der Halter durch Krankheit verhindert ist o.ä.) weiter veräußert werden. Damit werden auch die Kosten gesenkt, die der Halter zu bezahlen hätte. Weil das (gilt auch für Bußgelder) in den seltensten Fällen gelingt, zahlt die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler die Kosten der Tierarztbehandlung, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung. Stichwort Rechnungshof: Die Veräußerung ist vom Gesetzgeber gewollt, auch wenn klar ist, dass dies keinen Gewinn einbringt. Es geht daher nicht um Kasse machen. Wir arbeiten natürlich mit den Tierheimen, Gnadenhöfen u.ä. zusammen. Alle Tiere, die keinen Besitzer finden, wurden und werden dort auch weiterhin untergebracht und die Betreuung bezahlt. Diese sind in der Regel voll - hier wie auch anderswo. Auch Tierheime geben die gegen eine Gebühr (bei Katzen i.d.R. etwa 20 Euro). Impfung und Tierarztkosten Dass jeder über die Kleinanzeigen im Internet ohne irgendeinen Nachweis günstig oder kostenlos an Katzen und Hunde herankommen können, ist bekannt Sie auch. Wer Geschäfte oder Unredliches will wird wohl eher nicht seinen Personalausweis dem Landratsamt vorlegen. Zumal der Landkreis hier wesentlich mehr Möglichkeiten der Kontrollen hat als dies Tierheime über die Schutzverträge erreichen können.