Stadt Colditz Informationen

Stadtverwaltung Colditz

Markt 1
04680 Colditz

034381-838-0
034381-838-22
E-Mail senden
Homepage

Colditz LIVE

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2018

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 29.08.2017

Für das Jahr 2018 stellt der Freistaat Sachsen dem Landkreis Leipzig 177.100 Euro Fördermittel zur Verfügung. Mit den Fördermitteln möchten wir Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglichen, insbesondere im    Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden? Die Förderhöchstgrenze liegt je Einzelmaßnahme bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100% der Kosten gefördert werden. Bei Investitionen für nicht gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung, wie beispielsweise Ärztehäuser, Apotheken oder Gaststätten ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 50 % von der jeweils beantragten Fördermittelsumme notwendig und bei Antragstellung nachzuweisen. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Wer kann gefördert werden? Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie beispielsweise im Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereich, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.   Was kann gefördert werden?   Seit dem Jahr 2014 konnte das Sozialamt bereits 37 Baumaßnahmen fördern, wie beispielsweise: Rollstuhlrampen Strand- und Badezugang sowie Schwimmbadlift im Freibad für Rollstuhlfahrer WC- und Sanitäranlagen für Behinderte in Gemeinde- und Vereinshäusern Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen Induktive Höranlagen für Schwerhörige  usw. in Volkshochschulen, Seniorenbegegnungsstätten, Kirchen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibädern usw.. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Wie und bis wann können die Fördermittel beantragt werden? Das Sozialamt muss anhand einer priorisierten Maßnahmenliste die Höhe der Fördermittel untersetzen und beim Freistaat beantragen. Zuwendungsempfänger ist demnach der Landkreis Leipzig, welcher nach Bewilligung der Fördermittel diese in öffentlich-rechtlicher Form an die ausgewählten Antragsteller weitergeleitet. Die kompletten Antragsunterlagen stehen unter www.lk-l.de/lieblingsplaetze zur Verfügung. Interessierte können deshalb bis spätestens 20.10.2017 (Posteingang) einen Antrag auf Fördermittel u. a. mit einer ausführlichen Beschreibung des Bauvorhabens, einer Bilddokumentation zum IST-Stand und einem Kostenplan i. V. m. einem Kostenvoranschlag unter folgender Anschrift einreichen: Landkreis Leipzig Sozialamt Stichwort: Barrierefreies Bauen 2018 Brauhausstraße 8, 04552 Borna   Karina Keßler Sozialamtsleiterin