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Ausweitung des Monitoringprogramms für Aviäre Influenza (AI) bei Wildvögeln 2017

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 05.10.2017

Mit dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 09.06.2017 (Az.: 24-9156-12/66) wird festgelegt, dass 2017 wie im Vorjahr sowohl ein passives, als auch ein aktives Monitoringprogramm für Aviäre Influenza bei Wildvögeln durchgeführt werden. Das bedeutet für den Landkreis Leipzig: Passives Monitoring: Es sind wieder insgesamt 11 Wildvögel, verteilt auf die in der Tabelle 1 genannten Tierarten und möglichst von verschiedenen Fundorten im Landkreis, zu untersuchen. Es sollen ausschließlich Totfunde oder totkranke Vögel, nicht jedoch erlegte Tiere beprobt werden. Die toten Vögel können Sie als Jagdausübungsberechtigte entweder direkt beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) oder bei der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen abgeben. Die Proben müssen mit einem Probenbegleitschein versehen sein, auf dem unter der Überschrift "Wildvogelmonitoring 2017" Angaben zum Einsender (Adresse), Fund-/Fang-/Beprobungsort, Datum der Probenahme, Vogelart, Probenart und zum Zustand des beprobten Tieres (krank erlegt, krank, frisch tot aufgefunden, länger tot aufgefunden, tot, Tierfraß, tot skelettiert) benötigt werden. Bitte berücksichtigen Sie, sofern möglich, vorzugsweise Wasser- und Greifvögel, da von solchen Arten ein besonderes Risiko ausgeht sowie bekannte Rastplätze und Überwinterungsgebiete in den Zeiten des Herbstvogelzuges. Es können ganze Tierkörper  oder auch nur Tupferproben (Entnahme aus Rachen- und Kloakenraum) eingeschickt werden. Tupfer und Röhrchen sowie die dazugehörigen Informationen bekommen Sie beim LÜVA. Tiere, die sich bereits in Verwesung befinden, sind leider nicht geeignet. Sofern die Probe geeignet ist, erhält der Jagdausübungsberechtigte je beprobtem Wildvogel eine Probeentnahmeprämie von 5 Euro. Die Auszahlung erfolgt beim Vorliegen des Untersuchungsbefundes im LÜVA durch die Sächsische Tierseuchenkasse. Tabelle 1: Grundsätzlich für eine Beprobung aus diagnostischer Sicht geeignete Arten (unabhängig vom Jagdrecht) Gruppe Art Wildgänse Kanada-, Grau-, Saat-, Blessgans Wildenten Stock-, Krick-, Reiher-, Tafel-, Pfeif-, Schnellente Schwäne Sing-, Höcker-, Zwergschwan Greifvögel/Eulen Mäusebussard, Turm-, Wanderfalke, Habicht, Eulenarten, Fischadler, Roter Milan, Seeadler Sonstige Vogelarten Kormoran, Rohrdommel, Graureiher, Weißstorch, Kranich, Teichralle, Blessralle, Bekassine, Fluss-Seeschwalbe, Elster, Dohle, Saatkrähe, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Lachmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe   Aktives Monitoring: Es sind darüber hinaus 10 Proben (jedoch nur Tupferproben aus Rachen- und Kloakenraum) im Zeitraum September 2017 bis Januar 2018 von erlegten Wildvögeln zu untersuchen (siehe Tabelle 2). Tupfer und Röhrchen sowie die dazugehörigen Informationen bekommen Sie beim LÜVA. Die Tupferproben können entweder direkt beim LÜVA oder bei der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen abgegeben werden. Auch hier sind die Proben mit einem Probenbegleitschein zu versehen, auf dem unter der Überschrift "Aktives Wildvogelmonitoring 2017" Angaben zum Einsender (Adresse), Erlegeort (möglichst genau, ggf. GPS-Daten), Datum der Probenahme und Vogelart notwendig sind. Sofern die Probe geeignet ist, erhält der Jagdausübungsberechtigte je beprobtem Wildvogel eine Probeentnahmeprämie von 10 Euro. Die Auszahlung erfolgt beim Vorliegen des Untersuchungsbefundes im LÜVA durch die Sächsische Tierseuchenkasse. Tabelle 2: Grundsätzlich für eine Beprobung aus diagnostischer Sicht geeignete Arten (unabhängig vom Jagdrecht) Art Kanada-, Grau-, Saat-, Bläss- Ringel-, Nilgans Stock-, Pfeif-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt-, Trauerente Höckerschwan   Für das Monitoring sind natürlich weiterhin Beobachtungen über Häufungen verendeter oder erkrankter Wildvögel von großer Bedeutung. Bitte setzen Sie sich mit dem LÜVA in Verbindung, sofern Ihnen diesbezüglich etwas auffällt. Besonders wichtig für das weitere Vorgehen ist dabei eine möglichst genaue Ortsangabe. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Ständer, Telefon: 03433/241 2502, gern zur Verfügung. Auch über die Jagdbehörde sind weitere Informationen erhältlich. Wir bedanken uns zugleich für Ihre Mitwirkung, ohne die wertvolle Informationen für die Tierseuchenbekämpfung nicht gesammelt werden können.