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13.01.2017 Hinweise zur Durchführung des Winterdienstes

von Stadt Colditz Stadt Colditz am 13.01.2017

Aus gegebenen Anlass weisen wir alle Grundstückseigentümer bzw. dessen Beauftragte darauf hin, dass Sie aufgrund der gültigen Straßenreinigungssatzung vom 10. Dezember 2015 verpflichtet sind, den am Grundstück entlangführenden Fußweg von Schnee und Eis zu befreien und gegebenenfalls auch zu bestreuen. Ist kein Fußweg vorhanden, ist die am Grundstück entlangführende Fläche in 1,50 Meter Breite analog zu behandeln. Dies bedeutet auch, dass auf engen Straßen (bis max. drei Meter Breite) ohne Fußwege von der Stadt Colditz kein Winterdienst durchgeführt werden muss. Die Verpflichteten sind eigenständig verantwortlich.   Die gesamte Satzung kann unter Satzungen unter Verwaltung - Satzungen - Straßenreinigungssatzung eingesehen werden. Sie wird im Amtsblatt Nr. 02 am 25. Januar 2017 nochmals veröffentlicht.   Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, welcher durch die Mitarbeiter des Bauhofes sowie einer Fremdfirma durchgeführt wird, erfolgt nach festgelegten Einsatzplänen. Die Reihenfolge der Durchführung richtet sich dabei nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straßen. Priorität haben dabei zunächst immer die Ortsdurchfahrten und Haupterschließungsstraßen. Weiterhin zählen dazu z. B. auch Fußgängerüberwege, Bushaltestellen und Schulwege. Die übrigen Flächen können erst nachrangig beräumt und abgestumpft werden, sodass es zu zeitweiligen Einschränkungen kommen kann.   Für die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen ist es unbedingt erforderlich, den Winterdienstfahrzeugen vom städtischen Bauhof, die nötige Mindestdurchfahrtsbreite zu gewähren. Grundsätzlich ist es verboten, Fahrzeuge an engen Stellen zu parken. D. h., dass zwischen dem abgestellten Fahrzeug und dem Straßenrand mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite vorhanden sein müssen.   Hinweisen möchten wir auch noch darauf, dass kein Rechtsanspruch auf Winterdienst besteht. Alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Rad- und Kraftfahrer) sind verpflichtet, sich durch ihr Verhalten, ihre Fahrweise und einer entsprechenden Ausrüstung den winterlichen Verhältnisse anzupassen. Die Stadt Colditz bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmögliche Bedingungen zu schaffen. Dies gelingt jedoch nur, wenn auch die bereits oben angesprochenen Verpflichteten ihren Anliegerpflichten nachkommen.   Für Fragen, Hinweise aber auch für Beschwerden, stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung.