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Tierseuchenüberwachung bei Wildtieren

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 09.04.2018

Tierseuchen treten nicht nur bei unseren Haus- und Nutztieren auf, sondern gleichermaßen auch bei Wildtieren, die dadurch eine nicht zu vernachlässigende Rolle in Infektionskreisläufen einnehmen und somit Seuchen sowohl auf Haus- und Nutztierbestände, als auch auf den Menschen übertragen können. Im Rahmen der staatlichen Tierseuchenvorsorge werden daher Proben von erlegtem oder tot aufgefundenem Schwarzwild, von verhaltensauffälligen oder verendet aufgefundenen Füchsen, Marderhunden und Waschbären sowie erlegten und verendeten Wildvögeln auf verschiedene Krankheiten untersucht, um so einen umfassenderen Überblick über die allgemeine Seuchenlage und damit potentielle Eintragsmöglichkeiten zu gewinnen. Mit Hilfe der daraus ableitbaren Risikobewertung lassen sich Vorsorgemaßnahmen entwickeln und die Haus- und Nutztierbestände, aber auch der Mensch, der direkt oder indirekt über Wilderzeugnisse betroffen sein kann, besser vor einer Seuchengefahr schützen.    Bei der Probenbeschaffung ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf die Unterstützung durch die Jagdausübungsberechtigten angewiesen. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle herzlich gedankt! Im Beprobungsjahr 2017 ergaben sich im Landkreis Leipzig folgende Befunde: Von Wildschweinen konnten insgesamt 1.188 Blutproben (2016: 374, 2015: 725, 2014: 942) und 86 Organproben (2016: 107, 2015: 18, 2014: 89) gewonnen und der Untersuchung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) zugeführt werden. Alle Proben werden grundsätzlich auf Afrikanische Schweinepest, Klassische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit sowie auf Brucellose untersucht. Je nach Gesamtmenge und Qualität der abgegebenen Probe wird entweder auf alle genannten Krankheiten getestet oder nur auszugsweise. Daher ergeben sich in der u. g. Auflistung Differenzen. Organproben werden zusätzlich auf Salmonellen geprüft. In keiner der untersuchten Blutproben (1.122 Proben = ca. 94% auswertbar) wurde ein Hinweis auf das Vorkommen des Erregers der Afrikanischen Schweinepest bei unseren Wildschweinen gefunden. In keiner der untersuchten Blutproben wurde ein Hinweis auf das Vorkommen des Erregers der Klassischen Schweinepest (931 Proben = ca. 78 % auswertbar) bei unseren Wildschweinen gefunden. In 302 von 836 auswertbaren Blutproben (< 1 % nicht auswertbare Proben) wurden Antikörper gegen die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen, was direkt auf einen Kontakt des betroffenen Wildschweins mit dem Erreger schließen lässt (= 36 % Nachweisrate, vgl. 2016: 49%, 2015: 33%, 2014: 49%). Die Aujeszkysche Krankheit (= "Pseudowut") ist auch für Hunde und Katzen allen Alters gefährlich: Nach 1 - 3 Tagen endet sie dabei stets tödlich, eine Behandlung oder Impfung gibt es nicht. Die Übertragung erfolgt in erster Linie über den Verzehr roher Teile eines infizierten Schweines. Es wird daher eindringlich empfohlen, keine rohen Fleischabfälle vom Wildschwein an Hunde oder Katzen zu verfüttern. In 161 von 762 auswertbaren Blutproben (davon 7 % nicht auswertbare Proben) wurden Antikörper gegen Brucelloseerreger nachgewiesen (= 21 % Nachweisrate, vgl. 2016: 19%, 2015: 20%, 2014: 30 %). Da dieser Test jedoch im Gegensatz zur Aujeszkyschen Krankheit eine größere Unspezifität birgt, bedeutet das Ergebnis, dass allgemein mit den Erregern bei Wildschweinen gerechnet werden muss. In keiner Organprobe wurden die Erreger der Afrikanischen Schweinepest, der Klassischen Schweinepest oder der Aujeszkyschen Krankheit gefunden. Allerdings waren 3 Proben (= ca. 4%) von 80 auswertbaren Organproben Brucellose positiv (Erregernachweis), vgl. 2016: 2 Proben, 2015: 1 Probe. Die Brucellose ist eine bakteriell bedingte Erkrankung, die im Gegensatz zu den vorgenannten Krankheiten auch auf den Menschen übertragen werden kann. Die Übertragung erfolgt z. B. durch Kontakt oder durch Inhalation infektiösen Materials, wobei Personen, die sich mit der Schlachtung und Verarbeitung von Tieren und Tierkörpern beschäftigen, wie beispielsweise Jäger, besonders gefährdet sind. Die Krankheit kommt aufgrund der erfolgreichen Bekämpfung bei Haustieren nur noch ausnahmsweise vor, darf jedoch nicht völlig in Vergessenheit geraten. Bei einem positiven Erregernachweis wird der Tierkörper genussuntauglich und muss entsorgt werden. Ein alleiniger positiver Antikörpernachweis hingegen führt jedoch nicht zur Reglementierung. In 4 Proben (= ca. 5%) von 77 auswertbaren Organproben wurden zudem Salmonellen nachgewiesen (Erregernachweis), vgl. 2016: 0 Proben. Auch hier gilt: Bei einem positiven Erregernachweis wird der Tierkörper genussuntauglich und muss entsorgt werden. Ein alleiniger positiver Antikörpernachweis hingegen führt jedoch nicht zur Reglementierung. Weiterhin wurden 2017 zehn Füchse auf Tollwut untersucht. Tollwut wurde nicht nachgewiesen. Bei sieben Füchse war jedoch die Untersuchung auf Staupe positiv (= ca. 70%). Vor diesem Hintergrund wird Hundehaltern eindringlich die Schutzimpfung empfohlen. Im Rahmen des Tollwutmonitorings bei Wildtieren im Freistaat Sachsen werden wie bisher auch 2018 15,00 € Aufwandsentschädigung für jeden auswertbaren, mit klinischen Auffälligkeiten erlegten oder - neu ab 2018 - verendet aufgefundenen Fuchs, Marderhund und Waschbär gewährt. Beim passiven Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring wurden drei tot aufgefundene Wildvögel untersucht. Dabei gab es keine Anzeichen auf Wildvogel-Geflügelpest. Im Rahmen des deutschlandweiten Monitoringprogramms werden 2018 nunmehr auch 10,00 € für auswertbare Totfunde oder moribunde Tiere der Arten aus Tabelle 1 und 10,00 € für auswertbare Proben von erlegten Wildvögeln der Arten aus Tabelle 2 gewährt. Für nähere Einzelheiten oder notwendige Materialien wenden Sie sich bitte an uns. Seit dem 01. Januar 2017 wurde das Monitoring bei Wildschweinen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: die Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchPestMonV). Hintergrund ist die nach wie vor in den Mitgliedstaaten Polen, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien und Rumänien sowie in der Russischen Förderation, Weißrussland und der Ukraine grassierende Afrikanische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen. Aufgrund der Transitrouten durch Deutschland ist nicht auszuschließen, dass z. B. über unachtsam entsorgte Speisereste die Erreger unerkannt in die hiesige Wildschweinpopulation eintragen werden und somit die Hausschweinpopulation gefährden. Aber auch die Klassische Schweinepest ist aufgrund ihres Bedrohungspotenzials und der allgemeinen Tierseuchenlage weiter überwachungspflichtig. Daher wird das Monitoring der gesund erlegten Wildschweine, von denen wie bisher Blutproben untersucht werden, um die Untersuchung bei Fallwild/Unfallwild und erlegten Wildschweinen mit klinischen und/oder pathologisch-anatomischen Veränderungen ergänzt. Die neue SchPestMonV verpflichtet dabei die Jagdausübungsberechtigten Proben von allen im Rahmen der Jagdausübung verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild/Unfallwild) und von erlegten Wildschweinen, die klinische oder mit bloßen Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, zu entnehmen. Als Probenmaterial kommen, wie bekannt, vorzugsweise Organproben (Milz, Rachenlymphknoten, Lymphknoten vom Kopf und der inneren Organe, Nieren, Lunge) und/oder (sofern möglich) Blutproben in Frage. Zur Diagnostik bei Fallwild (im Stadium der fortgeschrittenen Verwesung) besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Entnahme von Bluttupferproben. Der Wildkörper verbleibt zunächst am Fundort. Die Proben sind durch die Jagdausübungsberechtigten über das LÜVA oder direkt der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) zuzuleiten. Eine Entsorgungspflicht tot aufgefundener Wildschweine für den Jagdausübungsberechtigten o. ä. entsteht daraus nicht! Das Monitoring der Wildschweine wird wie gewohnt finanziell mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € für jede auswertbare Probe unterstützt. Die Blutentnahmeröhrchen oder Tupfer sowie ggf. weitere Informationen zur Beprobung, Dokumentation oder Transport und die Auszahlung erhalten Sie bei uns. Im Fall von Auffälligkeiten können Sie uns auch direkt informieren, wir sind außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr und auch sonn- und feiertags über die Telefonnummer der Rettungsleitstelle Leipzig zu erreichen (0341/ 55 00 44 000). Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. A. Möller Amtsleiterin Landkreis Leipzig - Landratsamt
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstr. 4, Haus 5
04552 Borna

Tel.: 03433/ 241 2501 Tabelle 1: Grundsätzlich für eine Beprobung aus diagnostischer Sicht geeignete Arten (unabhängig vom Jagdrecht) für das passive Monitoring (tote bzw. totkranke Vögel) Gruppe Art Wildgänse Kanada-, Grau-, Saat-, Kurzschnabel-, Zwerg-, Ringel-, Rothals-, Blässgans Wildenten Stock-, Krick-, Knäk-, Kolben-, Reiher-, Schnatter-, Tafel-, Pfeif-, Spieß-, Löffelente, Zwergsäger Schwäne Sing-, Höcker-, Zwergschwan Greifvögel/Eulen Mäusebussard, Turm-, Wanderfalke, Habicht, Sperber, Uhu, Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe Sonstige Vogelarten Kormoran, Graureiher, Weißstorch, Blässhuhn, Uferschnepfe, Lachmöwe, Sturmmöwe   Tabelle 2: Grundsätzlich für eine Beprobung aus diagnostischer Sicht geeignete Arten (unabhängig vom Jagdrecht) für das aktive Monitoring (im Zeitraum September 2018 bis Januar 2019 erlegte Vögel) Art Kanada-, Grau-, Saat-, Bläss- Ringel-, Nilgans Stock-, Pfeif-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt-, Trauerente Höckerschwan