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Sozialer Arbeitsmarkt - SAM

von Landkreis Leipzig Landkreis Leipzig am 28.08.2018

"Sozialer Arbeitsmarkt - SAM" heißt das neue Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dienen soll und an dem sich auch das Kommunale Jobcenter (KJC) des Landkreises Leipzig beteiligt. Im Fokus dieses Förderprogrammes stehen unterstützende und ergänzende Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher. Es stellt im Prinzip eine Erweiterung der bereits als FAV bekannten Förderung von Arbeitsverhältnissen dar. Wie sieht die Förderung aus? So können bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 % des Bruttolohns und dem pauschalen Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung) als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistung des Arbeitnehmers erhalten. Zusätzlich gewährt das Land Sachsen ihnen einen pauschalen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 350,00 Euro während der Gesamtlaufzeit bei einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden für ihren zusätzlichen Aufwand hinsichtlich Anleitungs-, Betreuungs- und Verwaltungsleistung. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren.
Was ist die Zielsetzung?
Die Zielsetzung der Förderung besteht in der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter und Langzeitleistungsbezieher, die aufgrund ihrer persönlichen Situation ohne diese Förderung mittelfristig keinen Zugang zum 1. Arbeitsmarkt  finden würden. Die Maßnahmeteilnehmer werden deshalb vor und während der Beschäftigung von einem persönlichen Coach unterstützt und begleitet. Arbeitgebern steht ein Betriebsakquisiteur als Ansprechpartner zur Seite. Wie erfolgt die Umsetzung?
Als Voraussetzung für die Förderung gilt der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, dessen Vergütung nach dem Mindestlohngesetz erfolgt bzw.  durch Zahlung eines tariflichen oder ortsüblichen Entgeltes. Im Rahmen dieses Förderprogrammes werden ausschließlich einzelne Arbeitnehmer und deren Beschäftigungsverhältnisse gefördert, keine Projekte. Gefördert werden können alle langzeitarbeitslosen Empfänger von Arbeitslosengeld II, deren Erwerbsmöglichkeiten durch mehrere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind. Arbeitgeber können geeignete Stellen für diese Förderung dem Betriebsakquisiteur melden und nach Prüfung der Eignung für die Umsetzung des Förderprogrammes erfolgt dann seitens des Jobcenters die Auswahl  geeigneter Maßnahmeteilnehmer. Erst wenn beide Seiten abgeklärt sind, kann über die jeweilige Förderhöhe und Dauer entschieden werden, da sich diese an der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers in Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz orientiert. Kontakt Rückfragen richten Sie bitte an Landkreis Leipzig - Kommunales Jobcenter Betriebsakquisiteurin Sozialer Arbeitsmarkt Frau Dehler Südstr. 80, Geb. 62 04668 Grimma Tel.: 03437-984 2887 E-Mail: soziale-teilhabe@lk-l.de Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
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